Neue Flüchtlingsunterkunft an der Freigericht-Halle geplant

Freigericht
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Der Main-Kinzig-Kreis will auf einer Grünfläche zwischen der Freigericht Halle und dem Vereinsheim des SV Altenmittlau eine Containeranlage zur Unterbringung von Geflüchteten und Kriegsvertriebenen aufstellen. Der Gemeindevorstand wurde bereits im August über das Vorhaben informiert, am Donnerstag soll die Gemeindevertretung den Plänen zustimmen.

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"Der Main-Kinzig-Kreis hat alle Kommunen um Prüfung von Flächen mit einer Größe von ca. 1.000 bis 2.000 Quadratmetern gebeten, die zur Errichtung einer Unterkunft von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine genutzt werden können. Bei der Unterkunft kann es sich um eine Leichtbauhalle oder um Container handeln. Der Bürgermeister hat dies in der Sitzung des Gemeindevorstands am 24.08.2022 vorgestellt und um Unterstützung gebeten", heißt es in der Vorlage für die Gemeindevertretersitzung.

Der Gemeindevorstand habe das Anliegen generell unterstützt und um Prüfung von Flächen gebeten, die die Einschränkungen für Vereine möglichst gering halten, beispielsweise die Fläche zwischen der Freigericht-Halle und dem Vereinsgelände des SV Altenmittlau. Diese Fläche sei in der Zwischenzeit zweimal zusammen mit Vertretern des Main-Kinzig-Kreises und der Gemeindeverwaltung (Ordnungsamt, Bauamt) im Rahmen von Ortsterminen betrachtet und für geeignet befunden worden. Der Main-Kinzig-Kreis beabsichtige dort die Errichtung einer Containeranlage für circa 80 Geflüchtete/Kriegsvertriebene, die vom Main-Kinzig-Kreis betrieben werde. Die Inbetriebnahme soll noch möglichst im Jahr 2022 erfolgen. Die Größe der Containeranlage beträgt ca. 50 x 17 Meter und ist auf der Rasenfläche zwischen Parkplatz Freigericht Halle und der Skateanlage vorgesehen.

Der Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung lautet: "Der Errichtung und dem Betrieb einer Containeranlage durch den Main-Kinzig-Kreis zur Unterbringung von Geflüchteten und Kriegsvertriebenen auf einer Grünfläche zwischen Freigericht-Halle und Vereinsheim des SV Altenmittlau wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird zusammen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung beauftragt, mit dem Landrat und der Ersten Kreisbeigeordneten Gespräche über die Anerkennung der dort untergebrachten Personen auf das von der Gemeinde Freigericht zu erbringende Unterbringungskontingent für Geflüchtete und Kriegsvertriebene zu führen."

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