Für die Wahl zur Landrätin oder zum Landrat im Mainz-Kinzig-Kreis am Sonntag, 29. Januar 2023, können von den Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, noch bis Freitag, 27. Januar 2023, 13:00 Uhr, Wahlscheine beantragt werden.
Im Fall einer nachweislich plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, ist die Ausstellung bis zum Wahlsonntag, 15:00 Uhr, möglich. Wahlberechtigten, die glaubhaft versichern, dass ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ebenfalls bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Hierzu ist das Rathaus der Gemeinde Freigericht (Wahlbüro) am Freitag, den 27. Januar 2023 von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr, am Samstag, den 28. Januar 2023 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und am Wahlsonntag, den 29. Januar 2023 von 08:00 bis 15:00 Uhr geöffnet.
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