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"Die nächsten noch nicht berufenen Bewerberinnen und Bewerber mit den meisten Stimmen der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) - Alfred Weber, Bernhard Taubel und Karola Höfler - für die Gemeindewahl am 14. März 2021 bleiben bei der Nachfolge gemäß § 34 Abs. 2 KWG unberücksichtigt. Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich das Nachrücken des nächsten noch nicht berufenen Bewerbers mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) - Holger Franz - in die Gemeindevertretung fest", teilte Gemeindewahlleiterin Diana Schöpf mit.

 

 


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