Steuern und Abgaben für das II. Quartal werden fällig

Freigericht
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Die Gemeindekasse Freigericht macht darauf aufmerksam, dass am 15.05.2023 die 2. Rate der an die Gemeinde zu zahlenden Steuern und Abgaben (Grundsteuer, Abfallgebühren und Gewerbesteuervorauszahlungen) fällig werden.

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"Die fälligen Beträge entnehmen Sie bitte Ihren letzten Steuerbescheiden", heißt es aus dem Rathaus.

Bei Steuerpflichtigen, die der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Beträge am 15.05.2023 vom angegebenen Bankkonto abgebucht. Die Steuerpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, die fälligen Beträge bis zum o.g. Fälligkeitstermin rechtzeitig auf eines der Konten der Gemeinde Freigericht zu überweisen.

"Bei Nichtzahlung der Beträge bis zum o. g. Fälligkeitstermin müssen wir im Interesse der Gleichbehandlung unserer Abgabepflichtigen das gesetzlich vorgeschriebene Mahnverfahren einleiten, welches weitere Kosten verursachen würde", so in der Mitteilung aus dem Rathaus abschließend.


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