Freigericht: 39-Jähriger schlägt Partnerin mit Faust in Bauch

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Er habe nichts gemacht. Seine ehemalige Lebensgefährtin habe die Vorwürfe erfunden. Für einen 39-Jährigen war der Sachverhalt, wegen dem er sich vor dem Amtsgericht Gelnhausen verantworten musste, von Anfang an klar. Nicht so für das Gericht: Nach der Beweisaufnahme war für Richter Wolfgang Ott der Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung bewiesen.

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Deswegen verurteilte er den Angeklagten aus Freigericht zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro (40 Tagessätze zu je 30 Euro). Er ging damit über die Forderung der Staatsanwaltschaft Hanau, die eine Geldstrafe in Höhe 1.000 Euro gefordert hatte. Trotz des vorherigen Leugnens nahm der Angeklagte das Urteil umgehend an, wodurch es rechtskräftig wurde.

Verhandelt wurde ein Vorfall aus dem Juni vergangenen Jahres. An einem Morgen geriet er mit seiner 44-jährigen Partnerin in der gemeinsamen Wohnung in Streit. Der Grund: Sie vermisste den Autoschlüssel und vermutete, er habe ihn versteckt, um sie zu ärgern. Aus der verbalen Auseinandersetzung ergab sich eine gegenseitige Schubserei. Schließlich schlug er ihr mit der Faust in den Bauch, was für sie schmerzhaft war.

Dennoch zeigte sie den Vorfall nicht unmittelbar an. Sondern erst einige Monate später erzählte sie der Polizei davon, als diese bei ihr anrief und sich erkundigte, warum dem gemeinsamen Kleinkind der beiden das Besuchsrecht bei dem 39-Jährigen nicht gewährt werde.

Ruhig und sachlich berichtete sie als Zeugin vor Gericht von dem seinerzeitigen Vorfall im Juni 2022. „Ohne Belastungseifer“ und „absolut glaubwürdig“ wie der Vertreter der Staatsanwaltschaft Hanau im Nachhinein befand. Später musste sie wegen ihres gewalttätigen Partners sogar ins Frauenhaus. Mittlerweile hat sie eine eigene Wohnung in Gelnhausen gefunden. Und der Angeklagte darf auch wieder regelmäßig seine Tochter sehen. / hd


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