Freigericht: 48-Jähriger bezeichnet Polizisten als "Witzfiguren"

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Eigentlich ging es nur um eine Geschwindigkeitsübertretung. Doch am Ende fand sich ein 48-Jähriger wegen des Vorwurfs der Beleidigung auf der Anklagebank des Amtsgerichts Gelnhausen wieder. Trotz zahlreicher Beteuerungen seiner Unschuld, muss er nun doch eine Geldstrafe von 900 Euro bezahlen. Alles hatte schon Ende vergangenen Jahres seinen Anfang genommen. Da war ein Firmenfahrzeug aus Freigericht wegen einer Geschwindigkeitsübertretung „geblitzt“ worden.

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Da der Wagen von verschiedenen Personen genutzt wurde, war zunächst unklar, wer zum fraglichen Zeitpunkt am Steuer saß. Daraufhin schickte die zuständige Stelle beim Regierungspräsidium Kassel (RP) eine Streife der Polizeistation Gelnhausen zu dem 48-Jährigen als Halter, um Licht in das Dunkel zu bringen. Doch der zeigte sich offenbar wenig kooperativ. Also ermittelten die Beamten auf eigene Faust und stellten anhand des gefertigten Bildes fest: Fahrerin war anscheinend die Lebensgefährtin des 48-Jährigen. Erneut bat der RP die Ordnungshüter um Mithilfe. Dieses Mal sollten sie den Bußgeldbescheid persönlich bei der Dame überbringen und sich die Übergabe quittieren lassen.

Kein einfaches Unterfangen, da an der ermittelten Wohnanschrift keinerlei Namen am Briefkasten zu finden war. Und auf Klingeln öffnete niemand. Also gingen die Polizeibeamten erneut zu dem 48-Jährigen und baten ihn um Mithilfe bei der Zustellung. Er bot an, das Schreiben selbst zu übernehmen und weiterzuleiten. Das durften aber die Polizisten nicht. Sie sollten persönlich zustellen und wollten daher bei dem Mann eine Nachricht für die Beschuldigte hinterlassen.

Nach Angaben der beiden Beamten lehnte der Angeklagte jedoch eine Zusammenarbeit in dieser Form ab. Obwohl sie ruhig und sachlich mit ihm gesprochen hätten, bezeichnete er sie stattdessen als „Witzfiguren“. Das ließen diese sich nicht gefallen und zeigten den Mann wegen Beleidigung an. Ein „unkooperativer, arroganter Mensch“ erinnerte sich eine 53-jährige Beamtin als Zeugin vor Gericht rückblickend an den Einsatz.

Der Angeklagte echauffierte sich seinerseits vor Gericht über die Anschuldigungen. Er sei geschockt, weil er noch nie jemand in seinem Leben beleidigt habe. Das entspreche nicht seiner Person. Und „Witzfigur“ sei auch nicht sein Wortschatz. Er wollte gar schwören, dass er diese Aussage nicht gemacht habe. Er beschuldigte seinerseits die Beamten. Sie hätten nur „herumgebrüllt“ und ihr Auftritt sei ohne Anstandsformen gewesen. Er mutmaßte gar, die beiden Beamten hätten sich für ihre Aussagen abgesprochen.

Eigentlich sollte es in dieser Sache gar nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Der Freigerichter hatte im Vorfeld mit der Post einen Strafbefehl erhalten, wonach er 900 Euro (30 Tagessätze zu jeweils 30 Euro) für die Beleidigung zahlen sollte. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt. Nach der Beweisaufnahme in der Gerichtsverhandlung wies Richter Wolfgang Ott den 48-Jährigen noch einmal explizit darauf hin, dass eine vor Gericht ausgesprochene Strafe höher ausfallen könne als die Sanktion im Strafbefehl. Daraufhin zog der Beschuldigte kurzerhand seinen Einspruch zurück, und der Strafbefehl wurde wieder gültig. / hd


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