Neuwahl einer Schiedsperson

Freigericht
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Am 14.03.2024 endet die Amtszeit der Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk Freigericht.

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Es ist daher eine neue Schiedsperson zu wählen. Die Aufgaben des Schiedsamts bestehen in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Unter der Internetadresse www.schiedsamt.de hat der Bund der Schiedsmänner und Schiedsfrauen Interessantes über das Schiedsamt veröffentlicht.

Geeignet für das Schiedsamt sind Bewerberinnen oder Bewerber aus Freigericht, die gut beleumundet sind, einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgrad haben und über die für die Amtsführung erforderliche Zeit verfügen. Interessierte Personen, die sich zur Wahl stellen möchten, werden gebeten, bis spätestens zum 17.02.2024 eine formlose schriftliche Bewerbung an den Gemeindevorstand der Gemeinde Freigericht, Rathausstraße 13, 63579 Freigericht zu richten.

Die Schiedsperson und stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Freigericht werden jeweils von der Gemeindevertretung Freigericht gewählt. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre. Weitere Informationen über die gesetzlichen Voraussetzungen und die Aufgaben der Schiedsperson nach dem Hessischen Schiedsamtsgesetz erteilt Frau Alexandra Becker unter der Telefonnummer 06055/916-130 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.


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