Die Staatsanwaltschaft wirft dem im Jahr 1971 in Rostock geborenen und derzeit in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten deutscher Staatsangehörigkeit vor, in der Zeit vom 26.07.2019 bis 11.08.2023 in Freigericht und Rostock von einem siebenjährigen Mädchen aus seiner Nachbarschaft, das sich zum Spielen auf dem Grundstück des Angeklagten befunden haben soll, Fotografien angefertigt zu haben, die das Kind lediglich mit knapper Unterwäsche beziehungsweise Bikinis zeigen. Der Angeklagte soll das Mädchen dazu überredet haben, in seinem Schlafzimmer „Modenschau“ zu spielen und diverse Kleidungsstücke auszuprobieren, die von dem Angeklagten zuvor so präpariert worden sein sollen, dass sie freizügiger und im Schambereich mehr ausgeschnitten gewesen sein sollen, als herkömmliche Unterwäsche bzw. Bademode.
Außerdem soll der Angeklagte anlässlich eines Urlaubsaufenthalts in Rostock sexuelle Handlungen mit einem zu dieser Zeit circa zwölfjährigen Mädchen aus seinem Freundeskreis vorgenommen und auch dieses Kind in pornographischer Weise fotografiert haben. Auch am Strand bei Rostock soll der Angeklagte laut Anklageschrift unbekleidete Mädchen ohne deren Kenntnis beim Spielen fotografiert haben. Insgesamt sollen sich bei dem Angeklagten mindestens 120.000 kinderpornographische Dateien befunden haben.
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