Im Falle einer nachweislich plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, ist die Ausstellung bis zum Wahlsonntag, 15.00 Uhr, möglich.
Wahlberechtigten, die glaubhaft versichern, dass ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ebenfalls bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Hierzu ist das Rathaus der Gemeinde Freigericht (Wahlbüro) am Freitag, 7. Juni 2024 von 8:30 bis 18:00 Uhr, am Samstag, 8. Juni 2024 von 10:00 bis 12:00 Uhr und am Wahlsonntag, 9. Juni 2024 von 8:00 bis 15:00 Uhr geöffnet.
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