Bei Unterhaltsprozessen sitzen meistens die Väter auf der Anklagebank, manchmal aber auch nicht.
Eine 44-jährige zweifache Mutter aus Mainz musste sich jetzt vor dem Amtsgericht Gelnhausen verantworten, weil sie nicht für ihre beiden in Freigericht lebenden Kinder aufgekommen ist. Seit Mai 2011 sollte kein Geld geflossen sein, weshalb der Vater sie angezeigt hatte. Allerdings fand das Gericht keine Beweise, dass die Frau auch tatsächlich genug verdient, um für den Unterhalt aufkommen zu können und stellte das Verfahren gegen sie ein.
Nach der Heirat 1997 hatte sich das Paar fünf Jahre später getrennt und die 44-Jährige zog zu ihrem neuen Lebensgefährten, der ebenfalls in Freigericht wohnte. Diese Beziehung ging 2007 auseinander, die Frau zog erneut aus, diesmal aber ohne ihre beiden Kinder. Für eine Tochter hatte der leibliche Vater anschließend das Sorgerecht bekommen, die andere blieb zunächst beim Stiefvater. Die Staatsanwaltschaft ging zunächst davon aus, dass die jetzt in Mainz lebende Angeklagte seit Mai 2011 wieder eine Festanstellung mit einem Nettoverdienst von deutlich über 1.000 Euro hat. Dann hätte sie den Unterhalt für ihre beiden Kinder aufbringen können.
Vor Gericht erklärte sie allerdings jetzt, dass sie nur zirka 700 Euro im Monat verdiene, ihr neuer Ehemann lebe zudem von Hartz IV. „Bestrafung setzt Leistungsfähigkeit voraus“, erklärte die Staatsanwaltschaft und beantragte, das Verfahren einzustellen, was das Gericht schließlich auch tat. Dem Vater der beiden Kinder wurde geraten, sich an das Familiengericht zu wenden, um seinen Unterhaltsansprüche geltend zu machen.
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