Vier Wochen Dauerarrest für einen Faustschlag

Freigericht

Das Jugendschöffengericht Gelnhausen hat einen 20-jährigen Freigerichter wegen Körperverletzung zu vier Wochen Dauerarrest verurteilt.

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gerichtDer Auszubildende hatte Ende Juni 2013 einem jungen Mann mit der Faust auf die Nase geschlagen. Die Tat geschah während laufender Bewährung, in der er zudem mehrere Auflagen nicht eingehalten hat.

Am 29. Juni 2013 begegnete er seinem Widersacher um 1.45 Uhr in der Alzenauer Straße in Neuses. Ein halbes Jahr zuvor soll dieser seine Freundin auf einer Party bedrängt haben, weshalb er diesen zur Rede stellen wollte, so die Aussage des 20-Jährigen. Dass er dann gleich handgreiflich wurde, erklärte er mit seiner eigenen Unbeherrschtheit. „Ich habe mich nicht im Griff“, sei er zudem leicht alkoholisiert gewesen.

Es war allerdings nicht das erste Mal, dass der Angeklagte mit dem Gesetz in Konflikt geriet. 2010 gab es eine erste Verurteilung wegen Verstößen gegen des Betäubungsmittelgesetz, 2012 wurde eine achtmonatige Jugendstrafe auf Bewährung wegen Körperverletzung und Diebstahl rechtskräftig. Noch im gleichen Jahr wurde diese Strafe auf ein Jahr verlängert, wieder wegen eines Körperverletzungs-Deliktes. 2013 kamen dann noch mal drei Monate drauf, diesmal hatte er wieder mit Drogen gehandelt und zudem gegen das Waffengesetz verstoßen.

Während seiner Bewährung, die noch bis Mitte 2015 läuft, sollte er 100 Stunden gemeinnützige Arbeitsstunden leisten, von denen aber fast die Hälfte noch offen sind. Auch um eine Schadenswidergutmachung, in Neuses hatte er einen Autospiegel abgetreten und einen Roller beschädigt, hatte er sich nach eigenen Angaben nicht gekümmert. Immerhin gehe er seiner Ausbildung zum Elektriker gewissenhaft nach und sei bereits im 2. Lehrjahr, versicherte er Richterin Sigrid Haas. Einen Nachweis darüber hat er dem Gericht aber bislang auch nicht vorgelegt. Dass er sämtliche Termine bei seiner Bewährungshelferin unentschuldigt verstreichen ließ, passte ins Bild.

Alles in allem keine gute Ausgangsposition, zumal der 20-Jährige schon seit geraumer Zeit aus der elterlichen Wohnung verbannt wurde und laut eigener Aussage derzeit ohne Wohnsitz ist. Unterschlupf hat er jetzt bei den Eltern seiner Freundin gefunden, die sich seiner annehmen wollen. Richterin Haas riet ihm dringend zu einem Sinneswandel: „Auf Dauer wird das nicht gutgehen.“ Zumal bei neuerlichen Straftaten deutliche härtere Sanktionen drohen: In zwei Monaten feiert er seinen 21. Geburtstag, ab dann fällt er unters Erwachsenen-Strafrecht.


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