Die Gemeinde Freigericht ist als Betreiber der Friedhöfe verpflichtet, einmal jährlich die Standfestigkeit von Grabmalen zu kontrollieren.
Frost, starke Regenfälle, Senkungen durch Hohlräume oder eindringende Wurzeln können die Ursache sein, dass sich Grabsteine gelockert haben. Daher findet die diesjährige Überprüfung in der Zeit vom 07.05. - 18.05.2012 auf allen Freigerichter Friedhöfen statt. Hierzu wird ein speziell dafür vorgesehenes Prüfgerät verwendet.
Alle Grabsteine, die der Verkehrssicherungspflicht nicht genügen, werden mit einem Aufkleber gekennzeichnet. Hiermit werden die Nutzungsberechtigten aufgefordert, umgehend ein zugelassenes Fachunternehmen mit der sachgemäßen Befestigung zu beauftragen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Meininger von der Friedhofsverwaltung, Tel. 916-120.
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