In dem Prozess gegen einen 36-Jährigen aus Freigericht im Amtsgericht Gelnhausen wegen des Verdachts der Vergewaltigung wird kein Gutachter hinzugezogen.
Der Anwalt des mutmaßlichen Opfers hatte beantragt, über seine Mandantin ein aussagepsychologisches Gutachten anfertigen zu lassen, mit dem hauptsächlich festgestellt werden sollte, ob die 38-Jährige bei ihrer Zeugenaussage vor Gericht die Wahrheit gesagt hatte. Die Noch-Ehefrau des Angeklagten hatte ausgesagt, im November 2011 an der Vogelschutzhütte in Somborn zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden zu sein. Nach der Einnahme eines Medikamenten-Mixes habe sie sich gegen die Annäherungsversuche ihres Ehemannes nicht wehren können, der schließlich im Auto mit ihr den Geschlechtsverkehr vollzogen habe.
Das Schöffengericht Gelnhausen behält sich allerdings vor, selbst die Aussage der 38-Jährigen zu bewerten und lehnte den Antrag auf ein Gutachten daher ab. Auch die Verlesung von zwei Attesten, die eine psychische Erkrankung beim mutmaßlichen Opfer belegen sollen, wurde verneint, da dies nur bei Körperverletzungs-Delikten gestattet sei. Die Verteidigung hatte die Beweisanträge der Nebenklage ebenfalls als unbegründet zurückgewiesen, da das Gericht genügend Sachkunde habe, um die Glaubwürdigkeit der 38-Jährigen selbst einzuschätzen. Der Prozess wird nun Ende April mit der Vernehmung von weiteren Zeugen fortgesetzt.
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