Vergewaltigungs-Prozess: Nicht der erste Vorwurf

Freigericht

Das mutmaßliche Opfer im Prozess wegen des Verdachts der Vergewaltigung vor dem Schöffengericht im Amtsgericht Gelnhausen hat bereits vor zehn Jahren ein ähnliches Delikt zur Anzeige gebracht. Ein 33-jähriger, inzwischen nach Erlensee umgezogener ehemaliger Nachbar der 38-Jährigen sagte jetzt aus, dass auch er im Jahr 2005 von ihr des „sexuellen Missbrauchs“, so seine Worte, bezichtigt wurde.

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gerichtDamals glaubten die Ermittlungsbehörden der Frau allerdings offenbar nicht, das Verfahren gegen den Mann wurde eingestellt.

In dem jetzt laufenden Prozess hatte die 38-Jährige ihren Noch-Ehemann bezichtigt, im November 2011 an der Vogelschutzhütte zwischen Freigericht und Rodenbach gegen ihren Willen mit ihr Geschlechtsverkehr vollzogen zu haben. Ein Medikamenten-Mix, den sie zuvor zu sich genommen habe, soll dafür gesorgt haben, dass sie sich gegen den sexuellen Übergriff des 36-jährigen Freigerichters im Auto nicht wehren konnte, so ihre Schilderung zum Prozessauftakt.

Der ehemalige Nachbar des Ehepaares sagte jetzt aus, dass es im Jahr 2005 zu einem sexuellen Kontakt zwischen ihm und der 38-Jährigen gekommen war. Die Initiative sei dabei von ihr ausgegangen, von einer Affäre oder längeren Beziehung wollte er nicht sprechen. Das Gericht las anschließend mehrere E-Mails vor, mit denen die Frau damals versucht haben soll, den Kontakt zu dem Erlenseer aufrechtzuerhalten oder zu intensivieren. Das habe er allerdings abgelehnt und die 38-Jährige nach einem klärenden Gespräch vor die Tür gesetzt. „Dabei hat sie angeblich schwere Verletzungen erlitten“, habe er sich wenig später dem Missbrauchs-Vorwurf ausgesetzt gesehen. „Es ist eine Riesensauerei, einem Menschen so etwas zu unterstellen, der so etwas nicht getan hat“, habe diese Anschuldigung sein komplettes Leben verändert, weil das mutmaßliche Opfer die Vorwürfe selbst publik gemacht habe. Daran habe auch nichts geändert, dass es nie zu einer Gerichtsverhandlung gekommen war und das Verfahren gegen ihn letztlich eingestellt wurde.

Ebenfalls vernommen wurde eine 36-jährigen Zeugin aus Hasselroth, die das Ehepaar als „normale, liebevolle Eltern“ bezeichnete. Sie kennt laut eigener Aussage den Angeklagten aus Teenagerzeiten, sei jahrelang mit beiden befreundet gewesen, habe jetzt aber nur noch Kontakt zu ihm. Als Freundin habe sie sich mit der 38-Jährigen über vieles ausgetauscht, aber nie mit ihr über den angeblichen Übergriff an der Vogelschutzhütte gesprochen. Dem Gericht schilderte sie einen anderen Vorfall, bei dem das mutmaßliche Opfer nach einer angeblichen Gewalteinwirkung des Angeklagten bewegungsunfähig auf dem Sofa gelegen habe, es dann allerdings abgelehnt habe, vom Rettungsdienst versorgt zu werden. „Das war geschauspielert“, so der Eindruck dieser Zeugin. Der Prozess wird am kommenden Montag um 14 Uhr fortgesetzt.


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