Im Prozess gegen einen 36-jährigen Freigerichter wegen des Verdachts der Vergewaltigung vor dem Schöffengericht Gelnhausen deutet sich ein Ende der Beweisaufnahme an.
In dieser Woche wurden zwei Kriminalbeamtinnen und ein Kriminalbeamter gehört, die das mutmaßliche Opfer im August 2012 befragt hatten. Die 38-jährige Noch-Ehefrau des Angeklagten hatte ausgesagt, in einer Nacht im November 2011 an der Vogelschutzhütte in Somborn im Auto gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden zu sein. Nach der Einnahme verschiedener Medikamente sei sie nicht mehr in der Lage gewesen, dem 36-Jährigen Widerstand zu leisten. Der Angeklagte schweigt bislang zu den Vorwürfen.
Die bei der Polizei hauptsächlich mit dem Fall beschäftigte Kriminalbeamtin erinnerte sich gut an die Befragung der 38-Jährigen im August 2012, die im damals noch gemeinsamen Wohnhaus der Eheleute in Somborn stattfand. Die Frau habe sich so verhalten, „wie ich es auch von anderen Opfern kenne“, erklärte die Kripo-Beamtin, ihre Aussage „wirkte nicht unglaubhaft“ auf sie. Anlass für das Gespräch war ein weiterer Vorfall, bei dem der Angeklagte Anfang August 2012 der 38-Jährigen in den Schritt gefasst und sie obszön beleidigt haben soll.
Sieben Jahre zuvor hatte die Polizistin schon einmal dienstlich mit dem mutmaßlichen Opfer zu tun: Damals hatte sie ihren Nachbarn ebenfalls wegen eines sexuellen Übergriffes angezeigt. Im Jahr 2005 hatte die Kripo-Beamtin allerdings erhebliche Zweifel an der Aussage der inzwischen 38-Jährigen und stufte diese als „nicht glaubwürdig“ ein. Dies teilte sie so auch der Staatsanwaltschaft mit, die das Verfahren gegen den Mann schließlich einstellte. Auch er war in dieser Verhandlung bereits als Zeuge gehört worden und hatte geschilderte, wie diese aus seiner Sicht ungerechtfertigte Anschuldigung sein Leben negativ beeinflusst habe.
Ein Kriminalbeamter, der bei der Befragung im August 2012 anwesend war, schilderte dem Gericht einen etwas anderen Eindruck: Es sei ein „ziemliches Durcheinander gewesen, sowohl gefühlsmäßig, als auch von der Sachlage her“. Und er habe sich anschließend gefragt: „Wie soll das funktionieren im Auto?“ Die 38-Jährige hatte ausgesagt, auf der Beifahrerseite sitzend bei zurückgefahrenem Sitz und heruntergelassener Rückenlehne zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden zu sein. Die dritte Kriminalbeamtin schließlich berichtete, dass das mutmaßliche Opfer bei ihrer Befragung einen Gefühlsausbruch hatte und den Raum verlassen musste. Das inzwischen zweieinhalb Jahre zurückliegende Gespräch sei ihr auch deshalb in Erinnerung geblieben, weil das Protokoll letztlich von der 38-Jährigen auf dem Hof unterschrieben worden sei.
Der Rechtsanwalt des mutmaßlichen Opfers hat unterdessen beantragt, eine 38-Jährige aus Sinntal erneut in den Zeugenstand zu holen, um die Aussage einer 36-jährigen Zeugin aus Hasselroth zu widerlegen. Dabei geht es um Telefongespräche zwischen den beiden Frauen über den Zustand ihrer ehemaligen Freundin nach einer angeblich weiteren Auseinandersetzung mit deren Ehemann. Die Hasselrotherin hatte vor Gericht ausgesagt, dass sie mit der Sinntalerin nicht telefoniert habe, was diese nun widerlegen soll. Ob dieser Antrag zugelassen wird, muss das Gericht aber noch entscheiden. Die Verhandlung wird am 21. Mai im Amtsgericht Gelnhausen fortgesetzt.
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