Auf allen Freigerichter Friedhöfen wird seit 11.05.2015 die gesetzlich vorgeschriebene Standsicherheitsprüfung von Grabmalen durchgeführt.
Auf allen Freigerichter Friedhöfen wird seit 11.05.2015 die gesetzlich vorgeschriebene Standsicherheitsprüfung von Grabmalen durchgeführt.
Die Gemeinde Freigericht ist als Friedhofsträger nach der Unfallverhütungsvorschrift verpflichtet zu prüfen, ob die Grabsteine noch feststehen und sich nicht im Gefüge gelockert haben. Dazu können starkes Wurzelholz, Frost, starke Regenfälle und Hohlräume geführt haben.
Werden schadhafte oder nicht standsichere Grabsteine festgestellt, so erhalten diese einen Aufkleber mit der Aufforderung an die Nutzungsberechtigten, umgehend die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Meininger von der Friedhofsverwaltung, Tel. 06055 916-120.
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