Der Prozess gegen einen 36-jährigen Freigerichter vor dem Schöffengericht im Amtsgericht Gelnhausen endete mit einem Freispruch. Dem Mann war vorgeworfen worden, im November 2011 mit seiner Ehefrau im Auto an der Vogelschutzhütte in Somborn gegen ihren Willen mit ihr Geschlechtsverkehr vollzogen zu haben.
Nach der Einnahme eines Medikamenten-Mixes soll die 38-Jährige widerstandsunfähig gewesen sein. „Wir gehen davon aus, dass sie diese Tat nicht begangen haben“, stellte die vorsitzende Richterin Petra Ockert allerdings nach dem Urteilsspruch fest. Die Aussage des vermeintlichen Opfers wurde als widersprüchlich eingestuft. Die 38-Jährige verfolgte weinend zunächst die Plädoyers aller Prozessbeteiligten und erlitt anschließend auf dem Gerichtsflur einen Weinkrampf. Bei der Urteilsverkündung war sie dann nicht mehr anwesend.
Nach sieben Verhandlungstagen hatten auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung einen Freispruch gefordert. Der Anwalt der 38-Jährigen, die als Nebenklägerin auftrat, beantragte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Das Gericht fehlten allerdings vor allem detaillierte Aussagen der zweifachen Mutter zum angeblichen Tatgeschehen. Obwohl es das schlimmste Erlebnis in ihrem Leben gewesen sein soll, habe sie sich nicht an Tag und Datum erinnern können.
Zudem wurden zahlreiche Widersprüche gesehen: So hätte sie jetzt in der Verhandlung die dreifache Medikamenten-Dosis angegeben, als bei ihrer polizeilichen Vernehmung vor zweieinhalb Jahren. Eine Gutachterin habe außerdem dargelegt, dass selbst diese Dosis nicht ausgereicht hätte, um sie widerstandsunfähig zu machen. Auch dass die Anzeigenerstattung erst im August 2012 erfolgte, konnte das Gericht nachvollziehen. Erheblich ins Zweifeln brachte das Gericht zudem ein ehemaliger Geliebter der 38-Jährigen, der eine deutlich intensivere außereheliche Beziehung schilderte als das vermeintliche Opfer. „Die Aussage steckt voller Widersprüche“, verwies Richterin Ockert zudem auf eine vergleichbare Anschuldigung der Freigerichterin vor einigen Jahren gegen einen ehemaligen Nachbarn, die von den Ermittlungsbehörden damals als nicht nachvollziehbar eingestuft wurde. Der betroffene Mann hatte in der Verhandlung eindrucksvoll geschildert, wie diese aus seiner Sicht weiterhin falsche Beschuldigung sein Leben negativ beeinflusst habe.
Scharfe Kritik äußerte Verteidiger Michael Schmitt: Eine schlampige Anklage der Staatsanwaltschaft basiere auf eine schlampige Ermittlungsarbeit der Polizei, auch das Jugendamt habe in diesem Fall kein gutes Bild abgegeben. Der verantwortliche Kriminalbeamtin warf Schmidt sogar vor, eine vermeintliche Straftat nicht verfolgt zu haben. Wenn die 38-Jährige ihr in der Vernehmung tatsächlich berichtet habe, als Kind sexuell missbraucht worden zu sein, sei diese Tat damals noch nicht verjährt gewesen und hätten somit Anlass für Ermittlungen geben müssen. Es habe ihn zudem „vom Sockel gehauen“, wie die hessische Polizei arbeitet und mit Beschuldigten umgehe. Sein Kollege Christoph Pfeifer bezeichnete die Aussage, sie habe die Angaben des vermeintlichen Opfers „als nicht unglaubwürdig“ eingestuft, als „sprachlichen Offenbarungseid einer erfahrenen Polizistin“.
Laut Gericht wurde in dem Prozess die Anklage komplett widerlegt, an der Unschuld des Angeklagten gebe es keinerlei Zweifel. Richterin Ockert: „Wir haben den Angaben von Frau (…) nicht folgen können.“