Zustellung der Wahlunterlagen: Namensschild am Briefkasten

Freigericht

Auch wenn die Wahlen noch mehrere Wochen auf sich warten lassen, laufen im Wahlbüro der Gemeinde Freigericht bereits die Vorbereitungen auf vollen Touren.

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Gerade die Durchführung der Kommunalwahlen erfordert eine enorme Vorlauf- und Bearbeitungszeit.

Wahlbenachrichtigungen/Namensschild am Briefkasten

"Unser Dienstleister hat uns mitgeteilt, dass die Wahlbenachrichtigungen am 05.02.2016 bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden. Die Zustellung erfolgt dann in der 6. Kalenderwoche (08.02. – 13.02.2016). Auch zu dieser Wahl wird es ein so genannter „Wahlbenachrichtigungsbrief“ sein. Die Versendung der Wahlbenachrichtigungsbriefe erfolgt ausnahmslos über die Deutsche Post AG. In diesem Zusammenhang ist es sehr wichtig, dass alle wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner ihre Namen an den Briefkästen anbringen. Dies gilt vor allem auch bei nicht gleicher Familiennamensführung: Der Name der Ehefrau/des Ehemannes muss ebenfalls deutlich sichtbar am Briefkasten angebracht sein. Sollten an den Briefkästen keine Namen, nicht alle Namen oder andere Namen stehen, als auf der Wahlbenachrichtigung, werden die Wahlunterlagen nicht zugestellt!", teilt die Gemeindeverwaltung mit.

Briefwahl

Wegen der umfangreichen Wahlmöglichkeiten (Kummulieren und Panaschieren) bei den Kreis- und Gemeindewahlen kann es in den einzelnen Wahllokalen zu längeren Wartezeiten kommen. Es besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen im Rathaus, Bürgerbüro, Zimmer 10, Rathausstraße 13, 63579 Freigericht, zu erhalten. Wer jetzt schon weiß, dass er am 06.03.2016 nicht in seinem Wahllokal an den Wahlen teilnehmen kann, und beispielsweise eine längere Reise plant, kann schon jetzt die Briefwahlunterlagen beantragen und in Empfang nehmen. Die Briefwahl kann auch im Rathaus in einer Wahlkabine durchgeführt werden.

Dienststunden für die Beantragung auf Briefwahl sind: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr, Mittwoch, 08.30 bis 12.00 Uhr und von 14:00 bis 19:00 Uhr sowie jeden 1. und 3. Samstag von 10:00 bis 12:00 Uhr. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungen ist ein Antrag auf Briefwahl abgedruckt. Anträge können aber auch ohne diesen Vordruck per Brief oder Fax-Nummer 06055 916-249 gestellt werden. Auf unserer Homepage www.freigericht.de haben wir als besonderen Service die Möglichkeit geschaffen, auf direktem elektronischem Weg einen Antrag auf Briefwahl zu stellen. Hierfür muss zur eindeutigen Identifizierung Ihrer Person die Nummer Ihres Wahlbezirks und die lfd. Nummer Ihrer Eintragung im Wählerverzeichnis eingegeben werden. Diese Angaben können Sie von Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen.

Erforderlich sind in jedem Fall die Angabe von Vor- und Familienname, Adresse und Geburtstag. Die Angabe des genauen Hinderungsgrundes ist nicht erforderlich. Wer die Unterlagen auch für eine andere Person wie etwa den Partner oder die Eltern mitnehmen möchte, benötigt eine schriftliche Vollmacht der betreffenden Person(en). Hierfür genügt beispielsweise der Eintrag der bevollmächtigten Person in den Briefwahlantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Um Missbrauch auszuschließen, dürfen von einer bevollmächtigten Person nicht mehr als vier Vollmachten vorgelegt werden.

Haben Sie noch Fragen?

Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlbüro der Gemeinde Rathausstraße 13, 63579 Freigericht, Telefonnummer 06055 916-144. Weitere Informationen erhalten Sie auch im Themenportal Wahlen im Internet unter www.wahlen.hessen.de oder unter www.freigericht.de.


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