Grundstücksverkäufe: Keine Ermittlungen gegen Landrat Stolz

Meerholz
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Im Zusammenhang mit Grundstücksverkäufen im Neubaugebiet „Mittlauer Weg“ in Gelnhausen wird die Staatsanwaltschaft Hanau keine Ermittlungen aufnehmen. Im vergangenen Jahr hatten drei Fraktionen aus der Stadtverordnetenversammlung gegen Landrat Thorsten Stolz (SPD), in dessen Amtszeit als Gelnhäuser Bürgermeister die Entwicklung des Baugebietes fiel, sowie seinen Nachfolger Daniel Glöckner (FDP) und die beiden ehemaligen Geschäftsführer der Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG), Michael Schwaab und Günther Kauder, Strafanzeige erstattet.

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Die drei Fraktionen wittern seit geraumer Zeit einen Bauskandal im „Mittlauer Weg“ im Stadtteil Meerholz, unter anderem sind deshalb zwei Akteneinsichtsausschüsse einberufen worden. Der Vorwurf: Der Verkauf von im Bebauungsplan als öffentliche Grünflächen ausgewiesenen Flächen an die direkt angrenzenden Bauherren sei nicht rechts gewesen. Zudem sollen diese Grünstreifen deutlich unter Wert verkauft worden sein. „Es ist ein einmaliger und ungeheuerlicher Vorgang, dass in immensen Umfang Grünflächen entgegen dem geltenden Bebauungsplan veräußert wurden, die für die Erwerber eine erhebliche Erweiterung der zu nutzenden Fläche zur Folge hatten“, erklärten CDU, Grüne und die Wählergemeinschaft „Bürger für Gelnhausen“ Ende September 2020 in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Hintergrund ist, dass Grundstücksbesitzer die deutliche günstiger als die Bauflächen erworbenen Grünstreifen nun als zusätzliche Fläche ihres Gartenbereichs nutzen.

Ein Monat später wurde Strafanzeige erstattet, laut einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hanau „im Namen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gelnhausen, Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Bürger für Gelnhausen und CDU“, datiert vom 26. Oktober 2020. Danach seien Vorermittlungen zur Prüfung einer etwaigen Strafbarkeit getätigt worden. „Gegen die vier beanzeigten Personen hat sich kein Anfangsverdacht etwaiger Straftaten ergeben, wobei insbesondere die Straftatbestände der §§ 263, 266 und 331 StGB geprüft wurden. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wurde deshalb abgelehnt“, nennt die Staatsanwaltschaft – wie üblich in strafrechtlichen Verfahren, keine Namen der Beteiligten. Die in den angeführten Paragrafen zugrunde gelegten Delikte sind Betrug, Untreue und Vorteilsnahme im Amt.

Wer die Strafanzeige unterschrieben hat, ist allerdings inzwischen bekannt: Für die CDU der Fraktionsvorsitzende Christian Litzinger, für die Wählergemeinschaft „Bürger für Gelnhausen“ ebenfalls der Fraktionsvorsitzende Bodo Delhey und für die Grünen der Stadtverordnete Uwe Leinhaas. Und das wirft weitere Fragen auf, denn die Staatsanwaltschaft Hanau richtete ihr Antwortschreiben vom 27. Januar 2021, laut Eingangsstempel am 1. Februar 2021 im Rathaus in Gelnhausen eingegangen, an die „Stadtverordnetenversammlung Gelnhausen“. Ein entsprechender Beschluss, der dieser Strafanzeige zugrunde liegen könnte, wurde von den Stadtverordneten allerdings nie gefasst. Das sorgt jetzt wiederum unter einigen Mandatsträgern in Gelnhausen, die mit der Strafanzeige nicht einverstanden waren, für heftige Diskussionen.

Beendet ist das Thema in Gelnhausen nach der Mitteilung der Staatsanwaltschaft auch deshalb noch nicht, weil die Kommunalaufsicht, als übergeordnete Behörde das Regierungspräsidium Darmstadt, ebenfalls involviert ist, die eigenen Ermittlungen allerdings bis zum Abschluss der Prüfung durch die Staatsanwaltschaft ruhen ließ. Eine Entscheidung über disziplinarrechtliche Verstöße steht hier somit noch aus. Sollten sich dabei neue Verdachtsmomente für strafbare Handlungen ergeben, behält sich auch die Staatsanwaltschaft vor, die Aufnahme von Ermittlungen erneut zu prüfen.


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