Und weiter: "Nach Ansicht der SPD-Vertreter würde die Durchsetzung des bestehenden Bebauungsplans die Weiterentwicklung des Neubaugebiets hemmen. Als Beispiele nennen sie, dass ein bereits gebauter Spielplatz größer angelegt worden sei als im Plan festgestellt, eine Realisierung des Fuß- und Radwegs entlang der Lärmschutzwand nicht möglich sei, ebenso wenig die Anlegung von Blühwiesen."
Christian Litzinger, Vorsitzender der CDU-Fraktion, widerspricht dieser Ansicht nun: „Veränderungen von Bebauungsplänen kommen vor. Wenn es Verbesserungen zu erreichen gibt im Sinne der Allgemeinheit. Ist nun also ein Spielplatz gebaut worden, der größer ist als ursprünglich im Plan vorgesehen, dann kann man zwar darüber reden, wieso dies geschehen ist, sofern es aber im Sinne des Allgemeinwohls geschehen ist, muss man das jetzt aber nicht zwingend negativ sehen. Einen Rückbau des Spielplatzes, wie von der SPD als Schreckensszenario angedeutet, verlangt niemand. Auch dem Ziel, dass Fuß- und Radwegenetz zu verbessern, etwa durch eine Streckenführung entlang der Lärmschutzwand, verweigert sich niemand. Und das Ziel, die ökologische Vielfalt zu verbessern, etwa durch das Anlegen von Blühwiesen, wird ebenfalls unterstützt. Es gibt keine Verweigerung von unserer Seite, den „Mittlauer Weg“ im Sinne der Allgemeinheit weiterzuentwickeln. Diese genannten Punkte ins Feld zu führen mag rhetorisch gewieft sein, es ist am Ende allerdings nichts weiter als ein Versuch, Äpfel mit Birnen zu vergleichen.“
"Denn worum es den Fraktionen gehe, wenn sie die Durchsetzung des Bebauungsplanes verlangten, so Litzinger, sei die Versachlichung der privaten Grundstückszukäufe im „Mittlauer Weg“. In knapp 40 Fällen geschehen, habe dies weitreichende Auswirkungen im Neubaugebiet gehabt. Nachdem die Mediation zu diesem Thema gescheitert sei, müsse nun also bestehendes Recht umgesetzt werden. Eine Nachträgliche Umwidmung, um Unrecht in Recht zu verwandeln, könne es nicht geben. Die Ablehnung, den Bebauungsplan in diesem Zusammenhang nachträglich zu ändern, sei jedoch nicht vergleichbar damit, dass ein Spielpatz grundsätzlich größer gebaut wird als geplant oder ein Fuß- und Radweg neu konzipiert würde. Änderungen von bestehenden Bebauungsplänen stehe man nicht kategorisch ablehnend gegenüber, Verbesserungen müssten immer möglich sein. Eine Änderung des Bebauungsplanes, um die in hoher Zahl erfolgten Grundstückszukäufe im Nachhinein planerisch zu bereinigen, sei jedoch keine Verbesserung der aktuellen Lage", so die CDU Gelnhausen.
"Und auf die Frage der SPD, ob man nicht im ganzen Stadtgebiet gleich handeln müsste, was Duldungen oder zukünftige Befreiungen angeht, antwortet Litzinger mit einem klaren Ja. Denn selbstverständlich gelte es, so Litzinger, das gleiches Recht für alle gelte. Und dies müsse auch stets Beachtung finden, wenn die Stadt sich mit solchen Fragen konfrontiert sehe", schreibt die CDU Gelnhausen abschließend.
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