Bürgerinitiative „Mittlauer Weg“ bezieht Stellung zu BG-Äußerungen

Meerholz
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Die neugegründete Bürgerinitiative „Mittlauer Weg“ stellt in einer Pressemitteilung fest, dass die Wählergemeinschaft "Bürger für Gelnhausen" (BG) auch nach dem Mediationsverfahren konsequent ihre Strategie der Nebelkerzen fortsetzt und Erkenntnisse der letzten Monate verschweigt.

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"Dies wird deutlich in den Postings eines Meerholzer Ortsbeiratsmitgliedes der BG, der in Social Media Gruppen Stellungnahmen der BG verbreitet. Darin fordert die BG nun offensichtlich auch noch Schadensersatzzahlungen durch ehemalige Stadträte, insbesondere von der CDU", so die neue Bürgerinitiative.

Die Strategie der Nebelkerzen zeige sich am deutlichsten an der BG-Darstellung hinsichtlich der Äußerungen des Hessischen Städte und Gemeindebundes (HSGB): "Es ist zwar richtig, dass die HSGB Juristen im Rahmen ihres Besuches beim Runden Tisch erläuterten, dass der reine Verkauf von Grünflächen keine Änderung des Bebauungsplanes rechtfertigen würde. Allerdings wurde auch durch die HSGB Juristen ergänzt, dass bei Vorliegen eines städtebaulichen Grundes eine Änderung des Bebauungsplans möglich ist. Auf Nachfrage bestätigten die HSGB Juristen, dass zum Beispiel ein Grund sein könnte, dass die verkauften Flächen nicht mehr als Ausgleichsflächen benötigt werden. In einer der Pausen des Runden Tisches erläuterte ein politischer Vertreter, dass genau dies im Neubaugebiet der Fall ist, da die Stadt über ein sogenanntes Ökopunkte-Konto verfügt. Seit 2019 liegt der Stadt Gelnhausen anscheinend eine Bestätigung der Aufsichtsbehörden des Main-Kinzig-Kreises vor, dass das Guthaben der Stadt dazu verwendet werden kann, um den Ökopunkte-Verlust bei Umwandlung der öffentlichen Grünflächen in Privatgärten auszugleichen. Kurz: Die öffentlichen Grünflächen werden nicht mehr als Ausgleichsflächen benötigt."

„Diese Information wird der Öffentlichkeit anscheinend seit 2019 vorenthalten, da dies nicht zum Narrativ der BG passt“, erläutert der Sprecher der Bürgerinitiative Stephan Romeis, der selbst Teilnehmer am Runden Tisch war. Der städtebauliche Grund wäre in den Augen der Bürgerinitiative somit gegeben und anscheinend auch durch die Aufsichtsbehörden akzeptiert

BG fordert Schadensersatz unter anderem vom Ehrenvorsitzenden der CDU
Darüber hinaus fordere die BG in den Posts ihres Vertreters nun, dass Schadensersatzzahlungen an die Grünflächenkäufer und -pächter von der Stadt getätigt werden. Diese seien wiederum nach Meinung der BG bei den Unterzeichnern der Kauf- und Pachtverträge einzufordern und somit bei den damaligen Stadträten im Magistrat. Denn bei der Beurkundung der Grünflächen-Kaufverträge beim Notar sei der Magistrat der Stadt Gelnhausen durch vollmachtlose Unterzeichnerinnen vertreten gewesen. In einigen Fällen durch eine Angestellte des Notars. Somit sei eine nachträgliche Genehmigungserklärung des Magistrats für die Verträge notwendig geworden. Aufgrund der guten Vernetzung der Bürgerinitiative habe sie sich inzwischen einen Überblick über die Unterzeichner der Genehmigungserklärungen für die Grünflächenkaufverträge verschaffen können. Dabei sei ersichtlich geworden, dass sehr häufig der ehemalige Stadtrat und heutige Ehrenvorsitzende der CDU Gelnhausen, Eugen Glöckner, unterzeichnet habe. Unter anderem habe er auch den Verkauf der größten Grünfläche im Neubaugebiet unterzeichnet. „Wenn die BG nun Schadensersatzforderungen an die Unterzeichner stellt, fordert sie dies somit insbesondere auch von einem ehemaligen Stadtrat der CDU“, ordnet Manuel Nagel die Konsequenzen dieser BG-Forderung ein.

Delhey verstößt nach eigenen Angaben wissentlich gegen den Bebauungsplan
Die widersprüchlichste Äußerung sei allerdings vom heutigen Stadtrat Bodo Delhey gekommen:"Denn Herr Delhey verweist hinsichtlich des gegen den Bebauungsplan verstoßenden Kinderspielplatzes auf einen Beschluss des Bauausschusses, für den er zu diesem Zeitpunkt als Vorsitzender verantwortlich war. Obwohl laut eigener Darstellung in der Sitzung durch die Planerin bereits erläutert wurde, dass der Spielplatz in der Größe gegen den Bebauungsplan verstößt, haben anscheinend Herr Delhey und seine Ausschusskollegen die Baumaßnahme freigegeben. Bisher warfen die BG anderen Gremien immer wieder vor, dass sie wissentlich gegen den Bebauungsplan Grünflächen verkauft haben sollen. Offensichtlich darf aber nach dem Selbstverständnis der BG ein städtisches Gremium eine Baumaßnahme freigeben, in dem Wissen, dass diese gegen den Bebauungsplan verstößt, wenn der Vorsitzende Herr Delhey von der BG ist. Wie passt das zusammen?“, fragen sich Mitglieder der Bürgerinitiative.

Für die neugegründete Bürgerinitiative war bereits die Forderung der CDU nach einer nachträglichen Änderung des Bebauungsplanes für die städtischen Verstöße ein klares Zeichen der Doppelmoral in der Gelnhäuser Lokalpolitik, da eine solche Änderung seit drei Jahren den Grünflächenkäufern und -pächtern verweigert wird. Aber die neuesten Äußerungen der BG würden noch deutlicher zeigen, dass es richtig war, sich zu organisieren und sich gegen die politische Vereinnahmung des Baugebietes zu wehren.


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