Das plötzliche Schweigen der CDU im Mittlauer Weg

Meerholz
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Mehrere Versuche der Bürgerinitiative Mittlauer Weg, in einen Dialog mit dem CDU Ortsverband Gelnhausen einzutreten, seien in den vergangenen Monaten unbeantwortet geblieben.

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Daher sehen sich die Anwohner rund um den Sprecher Stephan Romeis gezwungen, über einen offenen Brief ihre Fragen an den übergeordneten Kreisverband zu richten: Nachfolgend der Text im Wortlaut.

"Sehr geehrter Vorstand der CDU Main-Kinzig-Kreis, wir, die Bürgerinitiative Mittlauer Weg aus Gelnhausen-Meerholz, wenden uns in Form dieses offenen Briefes an Sie, da der Ortsverband der CDU Gelnhausen seit mehreren Monaten auf keine unserer Anfragen reagiert. Wir haben uns per Mail nun mehrfach mit Fragen an Ihren Vorstandskollegen und Vorsitzenden der CDU Gelnhausen, Christian Litzinger, gewandt.

Herr Litzinger fordert seit Jahren öffentlichkeitswirksam die Beantwortung von Fragen einer kleinen Minderheit aus dem Neubaugebiet ein, die sich durch die Grünflächenverkäufe benachteiligt fühlen. Diese Minderheit rekrutiert sich im Wesentlichen aus CDU Stadtverordneten, BG Listenkandidaten und Grünen Vorstände sowie deren Verwandtschaft. Diese haben auch schon gemeinsam mit den Fraktionsvertretern ihrer jeweiligen nahestehenden Partei das Mediationsverfahren zum Scheitern gebracht haben. Nachfragen hinsichtlich der Rolle der CDU führten regelmäßig zu Beschwerden beim Mediator und blieben unbeantwortet. Jetzt werden unsere Anfragen auch noch vom Ortsverband ignoriert, da diese offensichtlich nicht zu den bisherigen Darstellungen der CDU passen.

Folgend finden Sie die wichtigsten Fragen von uns zu den wesentlichen Behauptungen, die die CDU Gelnhausen in den letzten Jahren stetig wiederholt. Wir hoffen Sie selbst oder Herr Litzinger wird uns Bürgern, die nicht in einer Partei der neuen Koalition in Gelnhausen vertreten sind, die Fragen zeitnah beantworten.

Behauptung #1: Die CDU Gelnhausen hatte nichts mit den Verkäufen / Verpachtungen der Grünflächen zu tun.
Alle uns vorliegenden Pachtverträge tragen die Unterschrift eines Mitgliedes des CDU-Ortsverbandes. Eine Vielzahl der Genehmigungserklärungen für Kaufverträge tragen die Unterschrift eines CDU Stadtrates. Im SEG Aufsichtsrat wurden beinahe alle Grünflächen-Grundsatzbeschlüsse, Verkäufe und Verpachtungen in der Amtszeit eines CDU Stadtverordneten beschlossen, der seinen Lebensunterhalt als Rechtsanwalt und Notar verdient und heute noch Teil der Fraktion ist. Auf Basis der Unterschriften sind die Grünflächenverkäufe eindeutig ein Gemeinschaftsprojekt der CDU mit der SPD. Aus welchem Grund kommt die CDU Gelnhausen nun zu dem Schluss, dass sie nicht an den Verkäufen beteiligt war und verweigert nun den Bürgern, denen sie die Grünflächen verkauft und verpachtet haben, die daraus resultierende Änderung des Bebauungsplanes? Ist das die Verlässlichkeit konservativer Politik, auf die die CDU immer hinweist?

Behauptung #2: Die Verpachtung widerspricht baurechtlicher und haushaltsrechtlicher Vorgaben.
Die besagten Genehmigungserklärungen referenzieren auf die Vertragsbedingungen wie Preis und Einfriedungsmöglichkeit. Eine Vielzahl wurde vom CDU Ehrenvorsitzenden Eugen Glöckner in seiner Funktion als Stadtrat unterschrieben. Wenn Recherchen über Herrn Eugen Glöckner durchgeführt werden, ist eine Pressemitteilung des Main-Kinzig-Kreises zu finden, in der seine jahrzehntelange Expertise im Haushalts- und Baurecht hervorgehoben wird. Gemäß der Pressemitteilung hat Herr Eugen Glöckner Baukaufmann gelernt und hat anschließend die Nutzungsänderung von militärischen Flächen in Thüringen fachlich begleitet. In der Kreisverwaltung war er später als stellvertretender Kämmerer für den Haushalt des Main-Kinzig-Kreises verantwortlich. Warum sieht die CDU Gelnhausen schwerwiegende Bau- und Haushaltsrechtsverstöße, wenn der ausgewiesene Experte auf beiden Gebieten aus dem CDU Ortsverband mehrere Verträge und deren Konditionen per Unterschrift genehmigt hat? Wieso wurde Herr Eugen Glöckner nachdem alle Verträge geschlossen waren 2018 einstimmig zum Ehrenvorsitzenden im Ortsverband gewählt, wenn die Verstöße so schwerwiegend waren, so dass eine nachträgliche Heilung durch eine Änderung des Bebauungsplanes gemäß Herrn Litzinger nicht in Frage kommen darf?

Behauptung #3: Die Grünflächen wurden mit 38,50 €/qm zu günstig verkauft.
Am Rande des Runden Tisches berichtete uns ein politischer Vertreter darüber hinaus, dass Herr Eugen Glöckner (CDU) ebenfalls Mitglied des Gutachterausschusses im Main-Kinzig-Kreis war und somit auch erfahren in der Ermittlung von Grundstückspreisen in der Region ist. Darüber hinaus wurde 2011 durch die Stadtverordnetenversammlung mit den Stimmen der CDU Fraktion der Verkauf eines städtischen Baugrundstückes in Meerholz beschlossen. Der Kaufpreis setzte sich zusammen aus € 180 pro qm für zwei Drittel der Fläche, die bebaut werden dürfte, und € 38,50 pro qm für ein Drittel der Fläche als Privatgarten, der nicht bebaut werden dürfte. Im zugehörigen Bebauungsplan ist die verkaufte Fläche bis heute als öffentliche Spielplatzfläche ausgewiesen. Wieso stimmte die CDU Fraktion 2011 diesem Verkauf zu und verweigert dies unter vergleichbaren Bedingungen nun dreißig anderen Familien im Neubaugebiet Mittlauer Weg? Warum missachtet die CDU die unbestrittene jahrzehntelange Erfahrung ihres Ehrenvorsitzenden, der mit seiner Gutachter-Expertise die Verträge geprüft und für die Stadt Gelnhausen genehmigt hat?

Behauptung #4: Es gibt keinen baurechtlichen Grund die verkauften öffentlichen Grünflächen im Neubaugebiet durch eine Bebauungsplanänderung in Privatgärten umzuwandeln.
Ebenfalls am Rande des Runden Tisches berichtete uns ein politischer Vertreter über ein Schreiben der Aufsichtsbehörde des Main-Kinzig-Kreises. Das Schreiben bestätigte wohl bereits 2019, dass das Ökopunkte-Konto der Stadt den Verlust an vorgeschriebenen Ausgleichsflächen durch die Umwandlung der verkauften Grünflächen in Privatgärten im Neubaugebiet kompensieren würde. Somit ist offensichtlich seit Jahren bestätigt, dass die Stadt Gelnhausen die verkauften Grünflächen nicht mehr als Ausgleichsflächen benötigt. Warum wird dieser baurechtliche Grund für eine Bebauungsplanänderung von der CDU Gelnhausen seit Jahren nicht berücksichtigt und der Öffentlichkeit vorenthalten?

Zum Abschluss möchten wir noch auf eines hinweisen. Wir sind davon überzeugt, dass alle städtischen und privaten Verstöße – egal ob mit oder ohne Grünfläche - gegen den Bebauungsplan oder das Baurecht nachträglich geheilt werden können. Dies hat uns inzwischen die Bauaufsicht bestätigt und hat dabei auch deutlich gemacht, dass hierfür lediglich der politische Wille in Gelnhausen notwendig ist. Dafür, dass dieser Wille gebildet wird, setzen wir uns auch weiterhin ein."


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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