Gelnhausen: Spielplatz in Neubaugebiet muss nicht zurückgebaut werden

Meerholz
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Der Spielplatz im Neubaugebiet „Mittlauer Weg“ im Gelnhäuser Stadtteil Meerholz muss nicht zurückgebaut werden. Die Bauaufsicht des Main-Kinzig-Kreises widerspricht damit einer anderweitigen Berichterstattung. Zwar sei der Spielplatz größer als genehmigt, dies könne aber planungsrechtlich korrigiert werden.

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„Es gibt keine Anordnung der Bauaufsicht des Main-Kinzig-Kreises, den Spielplatz im Neubaugebiet Mittlauer Weg zu verkleinern, zu halbieren oder zurückzubauen. Stattdessen hat die Bauaufsicht in ihrem Schreiben vom 21. November 2022 an die Stadt Gelnhausen andere Möglichkeiten zur Herstellung eines baurechtlich konformen Zustands beschrieben und einen Lösungsweg aufgezeigt“, heißt es auf Nachfrage aus der Kreisverwaltung.

Im Sinne der Gleichbehandlung von allen Grundstückseigentümern, bei denen Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans festgestellt worden seien, sei die Stadt Gelnhausen von der Bauaufsicht konkret aufgefordert worden, für ein Erdzwischenlage auf einem Flurstück prüffähige Unterlagen vorzulegen und für den erweiterten Spielplatzbereich den planungsrechtlich konformen Zustand herzustellen. Mit Verweis auf die Hessische Bauordnung (HBO) und das Baugesetzbuch (BauGB) seien der Stadt dabei verschiedene Optionen aufgezeigt worden, diese Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu korrigieren. So könne die Stadt in eigener Zuständigkeit eine Befreiung vom Bebauungsplan beschließen (§ 73 HBO). Ein anderer Weg wäre eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes (§ 13 BauGB), so dass die Befreiung überflüssig wäre.

„Diese Möglichkeiten sind der Stadt Gelnhausen bekannt und wurden jetzt noch einmal durch die Bauaufsicht schriftlich mitgeteilt. Es war bereits im März im Rahmen der Bestandsaufnahme der Verstöße gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes ‚Mittlauer Weg, 1. Änderung‘ festgestellt worden, dass unter anderem die Erweiterung des Spielplatzes nicht den planungsrechtlichen Vorgaben entspricht. Eine Verkleinerung, Halbierung oder der Rückbau des Spielplatzes wurde allerdings zu keinem Zeitpunkt durch die Bauaufsicht gefordert und ergibt sich auch nicht aus den offiziellen Schreiben an die Stadt“, heißt es dazu weiter aus der Kreisverwaltung.

Die Bauaufsicht des Kreises hatte im „Mittlauer Weg“ insgesamt 42 Verstöße aufgenommen und dokumentiert. Mit dem Spielplatz und dem Erdzwischenlager ist die Stadt Gelnhausen betroffen, die weiteren 40 Verstöße betreffen die Eigentümer von Grundstücken, die ihren ursprünglichen Bauplatz durch den späteren Ankauf von städtischen Grünflächen erweitert haben – allerdings zu deutlich günstigeren Konditionen im Vergleich zu ihrem ursprünglichen Grundstückskauf. Diese Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist laut Bauaufsicht unzulässig. Ein Meditationsverfahren zwischen den Grundstücksbesitzern und der Stadt Gelnhausen war gescheitert, die Bauaufsicht hatte bereits ab März in diesen Verfahren Anhörungen durchgeführt.

Vor wenigen Tagen wurde nun der nächste Schritt im Verfahren mit dem Versenden der jeweiligen behördlichen Beseitigungsanordnungen in allen Fällen eingeleitet, was wiederum unter anderem bedeutet, dass Zäune, die über den ursprünglichen Bauplatz hinausgehen und die städtischen Grünflächen umfassen, zurückgebaut und die Grünflächen öffentlich zugänglich gemacht werden müssen. Gegen diese Anordnungen bestehen noch Einspruchsmöglichkeiten, gut möglich, dass diese Fälle vor dem Verwaltungsgericht landen. Eine Bearbeitungsgebühr müssen die Grundstückseigentümer allerdings bereits jetzt zahlen, zudem wurde – wie in solchen Fällen üblich - ein Zwangsgeld angeordnet, falls die Beseitigung nicht fristgerecht erfolgt.


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