Bürgerinitiative "Mittlauer Weg": Offener Brief an CDU-Chef Litzinger

Meerholz
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Mit einem Offenen Brief wendete sich die Bürgerinitiative "Mittlauer Weg" aus Meerholz an den Gelnhäuser CDU-Vorsitzenden und Bürgermeisterkandidaten Christian Litzinger. Nachfolgend der Text im Wortlaut.



"Sehr geehrter Herr Litzinger, wir als Bürgerinitiative haben schon mehrfach versucht, mit Ihnen per Mail Kontakt aufzunehmen. Allerdings haben Sie uns bisher leider immer ignoriert. Da Sie sich aber nun als Bürgermeister aller Gelnhäuser Bürger zur Wahl stellen, denken wir, dass Sie sich auch mit Bürgern auseinandersetzen sollten, die nicht unbedingt Ihre Meinung vertreten. Wir haben drei Fragen an Sie, die sich auf Ihre vehemente Verweigerung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes zur Umwandlung von verkauften Grünflächen im Mittlauer Weg beziehen.

Frage Nummer 1: Wieso setzen Sie sich nicht für die Veröffentlichung der beiden Wertgutachten sowie dem Schreiben des Main-Kinzig-Kreises ein?
Hintergrund unserer Frage ist, dass insbesondere Sie und Ihre CDU-Fraktion in der Vergangenheit immer wieder den Verkaufspreis der Grünflächen als viel zu gering kritisiert haben. Darüber hinaus haben Sie wiederholt in Frage gestellt, dass eine Umwandlung der verkauften Grünflächen in private Gärten rechtlich möglich ist. Dies begründeten Sie an mehreren Stellen mit Bezugnahme auf eine Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebundes e.V. (HSGB). Während des von der ehemaligen Koalition ins Leben gerufenen Mediationsverfahrens hatten wir Anwohner die Möglichkeit mit den HSGB-Juristen zu sprechen. Die HSGB Juristen gaben damals zu Protokoll, dass sie selbst den fairen Preis für die Grünflächen gar nicht wissen. Allerdings liegen dem Rathaus nach unserem Kenntnisstand inzwischen zwei Gutachten vor, die den Verkaufspreis bestätigen. Darüber hinaus haben wir die HSGB-Juristen gefragt, ob ein baurechtlicher Grund für eine Änderung des Bebauungsplanes sein könnte, wenn die verkauften Grünflächen nicht mehr als Ausgleichsflächen benötigt werden. Dies wurde durch die HSGB-Juristen bestätigt und ein anwesender Lokalpolitiker verwies auf ein Schreiben des MKK, das diese Einschätzung mit Verweis auf die Ökopunkte der Stadt ebenfalls bestätigte. Die Veröffentlichung dieser Dokumente könnte den Anwohnern und auch anderen Interessierten helfen, Ihre bisherigen Äußerungen zum Thema besser einzuordnen.

Frage Nummer 2: Ist Ihnen bewusst, dass Sie mit Ihrer Verweigerung der Bebauungsplanänderung den Familien jeweils einen finanziellen Schaden von bis zu 17.500 € bescheren?
Lassen Sie uns diese Zahl anhand der Familie X erläutern. Familie X hatte zum Zeitpunkt des Kaufs weder Verwandte in der lokalen Politik noch im Rathaus. Familie X hat die Grünfläche anliegend an ihr Baugrundstück vom Magistrat erworben. Das notarielle Genehmigungsschreiben wurde von einem Stadtrat und Ehrenvorsitzenden ihrer Partei, der CDU Gelnhausen, unterschrieben. Wie bereits erwähnt, bestätigen nach unseren Informationen die im Rathaus liegenden Gutachten den Wert der Grünfläche im Mittlauer Weg mit 38,50 € pro Quadratmeter, wenn diese eingezäunt werden dürfen. So sehen es die Verträge des Magistrats mit den Käufern auch vor. Der aktuelle Bodenrichtwert für öffentliche Grünflächen liegt allerdings bei lediglich 2 € pro Quadratmeter. Erfolgt nun keine Änderung des Bebauungsplanes, hat Familie X dem Magistrat für ihre Grünflächen 18.480€ überwiesen, die aber ohne die Möglichkeit der Einzäunung nur einen Wert von 960€ hat. Die Differenz von 17.520€ haben Sie und Ihre Kollegen in der Stadtverordnetenversammlung bereits ausgegeben, verweigern der Familie X und 28 weiteren Familien nun die logisch folgende Änderung des Bebauungsplanes. Dies tun Sie, obwohl Ihr Parteifreund Familie X im Namen des Magistrats das Grundstück inklusive der Möglichkeit der Einzäunung verkauft hat. Selbst der Vorschlag der Grünen, der die Umwandlung eines fünf Meter Streifens für die private Nutzung vorsieht, verursacht immer noch einen Wertverlust von knapp 14.000 € allein bei Familie X. Dabei sind Rückbaukosten oder ähnliches noch nicht berücksichtigt.

Frage 3: Auf welcher Grundlage stellen Sie seit Jahren die Behauptung auf, dass bei einer Änderung des Bebauungsplanes alle anderen Bewohner im Mittlauer Weg Schadensersatzansprüche an die Stadt Gelnhausen richten könnten?
Da wir selbst Käufer der Baugrundstücke von der SEG sind, wissen wir auch, dass eine bestimmte Größe an öffentlichen Grünflächen keinem Käufer vertraglich zugesagt wurde. Der Bebauungsplan ist folgendermaßen in den Kaufverträgen erwähnt: „Der Bebauungsplan ist am 10.06.2015 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gelnhausen beschlossen worden. Von seinem Inhalt hat der Käufer vor Beurkundung Kenntnis erhalten.“ Der hier referenzierte Bebauungsplan vom 10.06.2015 ist inzwischen nicht mehr gültig und durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes abgelöst worden. Wenn Sie nun aus den Verträgen einen Rechtsanspruch auf die Einhaltung des genannten Bebauungsplanes ableiten, so wäre auch bereits die 1. Änderung nicht möglich gewesen. Daher stellen wir folgende Gegenthese auf: Die Grundlage für Ihre Befürchtung, dass Schadensersatzansprüche der Bewohner im Mittlauer Weg bei einer Änderung des Bebauungsplanes entstünden, ist so wackelig, wie Ihre langjährige Behauptung, dass die Grünflächen unter Wert verkauft wurden oder eine Änderung des Bebauungsplanes baurechtlich nicht möglich ist.

Wir würden uns über die zeitnahe Beantwortung unserer Fragen freuen."


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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