Das Regierungspräsidium Darmstadt hat gegen Landrat Thorsten Stolz (SPD) eine Geldbuße verhängt. Dies ist das Ergebnis eines Disziplinarverfahrens rund um die Grundstücksverkäufe im Baugebiet „Mittlauer Weg“ in Gelnhausen-Meerholz, die in seiner Zeit als Gelnhäuser Bürgermeister abgewickelt wurden. Stolz hatte das Disziplinarverfahren vor drei Jahren selbst angestrengt und die Entscheidung bereits akzeptiert.
Das Regierungspräsidium teilte zur Entscheidung am Dienstag mit: „Im Zusammenhang mit dem Verkauf beziehungsweise der Verpachtung öffentlicher Grünflächen im Baugebiet ‚Mittlauer Weg‘ in Gelnhausen hat das Regierungspräsidium Darmstadt eine Geldbuße gegen den Landrat des Main-Kinzig-Kreises in Höhe eines Monatsgehalts verhängt. Diese Entscheidung ist nunmehr bestandskräftig geworden. Die Disziplinarmaßnahme wurde verhängt, weil der Landrat sich in seiner früheren Eigenschaft als Bürgermeister der Stadt Gelnhausen und anschließend als Landrat des Main-Kinzig-Kreises in oben genanntem Vorgang dienstpflichtwidrig verhalten hat.“
Landrat Thorsten Stolz (SPD) hatte die Entscheidung selbst öffentlich gemacht: "Das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Aufsichtsbehörde hat das Verfahren mit der Verhängung einer Geldbuße abgeschlossen, die sich an der Höhe eines Monatsgehalts bemisst. Damit geht auch einher, dass im Rahmen des über drei Jahre andauernden Verfahrens festgestellt wurde, dass ich mich dienstpflichtwidrig verhalten habe. Das wird, so ist es für Beamtinnen und Beamte rechtlich vorgesehen, durch die Verhängung der zuvor genannten Disziplinarmaßnahme im Nachgang geahndet. Ich habe vor wenigen Tagen dem Regierungspräsidium mitgeteilt, die Entscheidung zu akzeptieren und keine weiteren Rechtsmittel einzulegen. Ich hoffe, dass die Klarheit in dieser unter den Schutz des Persönlichkeitsrechts fallenden Disziplinar-Angelegenheit auch ein Beitrag zu einer weiteren Versachlichung des Themas ist."
In dem bereits seit Jahren andauernden Konflikt im Baugebiet „Mittlauer Weg“ geht es um 21 städtische Grünflächen, die an die dortigen Grundstücke angrenzen. Diese wurden von der Stadt zum Preis von 38,50 Euro pro Quadratmeter verkauft und anschließend von einigen Käufern bei der Umzäunung des eigenen Grundstückes miteinbezogen. Laut Bebauungsplan war dies allerdings nicht rechtens. Zu den Käufern gehörten auch Familienangehörige des ehemaligen Bauamtsleiters der Stadt Gelnhausen, gegen den ebenfalls ein Disziplinarverfahren angestrengt wurde. Nach einer Strafanzeige wegen Urkundenfälschung hatte auch die Staatsanwaltschaft Hanau gegen ihn ermittelt, allerdings keine Anklage erhoben. Hiergegen hatte wiederum die Stadt Gelnhausen Einspruch bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt. Die Entscheidung über diesen Einspruch sowie auch das Ergebnis des Disziplinarverfahrens sind noch nicht bekannt.
Nach vielen vergeblichen Einigungsversuchen in Sachen "Mittlauer Weg" liegt inzwischen ein neuer Beschluss der Gelnhäuser Stadtverordnetenversammlung vor. Demnach sollen die Flächen zum ursprünglichen Preis von 38,50 Euro von der Stadt zurückgekauft und den Grundstückseigentümern die Kaufneben- und Einfriedungskosten erstattet werden. Zudem soll auf Kosten der Stadt eine neue Zaunanlage auf den Grundstücksgrenzen errichtet werden. "Durch dieses Vorgehen sollen drohende Schadensersatzforderungen in unbestimmbarer Höhe abgewendet werden", heißt es in der Begründung der vom Magistrat vorgelegten Beschlussvorlage, die im Mai vom Parlament mehrheitlich angenommen wurde.
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