Die Stunden in der Fahrschule sind bei einer 19-Jährigen noch nicht allzu lange her, trotzdem hat die Auszubildende aus dem Biebergemünder Ortsteil Roßbach eine der wichtigsten Regeln offenbar vergessen.
Die Stunden in der Fahrschule sind bei einer 19-Jährigen noch nicht allzu lange her, trotzdem hat die Auszubildende aus dem Biebergemünder Ortsteil Roßbach eine der wichtigsten Regeln offenbar vergessen.
Wenn auch nur der leiseste Verdacht besteht, dass ein Schaden an einem anderen Fahrzeug entstanden sein könnte, darf man nicht einfach wegfahren. Passiert ist der jungen Damen ein so genannter „Parkrempler“ in der Hauptstraße in Gelnhausen-Höchst, wegen Unfallflucht musste sie sich jetzt vor Jugendrichter Thomas Russel verantworten.
Am 16. Februar diesen Jahres fuhr die 19-Jährige rückwärts von einem Parkplatz in der Hauptstraße und bemerkte dabei einen leichten Widerstand. „Ich dachte es sei der Bordstein“, spricht das weitere Verhalten der Fahranfängerin durchaus dafür, dass sie tatsächlich von keinem Fremdschaden ausging und daher die Unfallstelle verlassen hatte. Als nämlich wenig später die Polizei vor ihrer Tür stand und sie über den Schaden informierte, suchte sie umgehend den geschädigten Halter des anderen Fahrzeuges auf und beglich kurz danach auch den entstandenen Schaden in Höhe von 500 Euro.
Ganz ohne Denkzettel wollte Richter Russel die Roßbacherin dann aber doch nicht gehen lassen. Das Verfahren gegen die 19-Jährige wurde gegen die Zahlung einer Geldauflage vorläufig eingestellt. 400 Euro muss die Unfallverursacherin innerhalb der nächsten zwei Monate an die Suchprävention der Arbeiterwohlfahrt zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de