Taxi gegen Radfahrer: „Kann jedem passieren“

Höchst

Der Zusammenstoß mit einem Taxi im Gelnhäuser Stadtteil Höchst hatte für einen Mountainbike-Fahrer schlimme Folgen: Er flog über die Motorhaube und zog sich bei der Landung mehrere Prellungen und eine Schultereckgelenksprengung zu, die operativ behoben werden musste.

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Vor Strafrichterin Petra Ockert sahen sich jetzt der 67-jährige Taxifahrer und der 43-jährige Zweiradlenker wieder.

Gegen 18.45 Uhr fuhr der Gelnhäuser mit seinem Taxi auf der Hauptstraße hoch in Richtung Friedhof und wollte auf der Straße wenden. Von oben kam der Radfahrer und deutete die Situation offensichtlich falsch: Er rechnete damit, dass der Wagen stehen bleibt und ihn vorbei lässt und konzentrierte sich zunächst auf eine von rechts kommende Straße, um hier möglicherweise anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt zu gewähren.

Als sein Blick wieder zurück zum Taxi ging, war es auch schon fast geschehen: Zirka 20 Meter vor dem Wagen legte der 43-Jährige aus Höchst eine Vollbremsung hin, das Hinterrad des Mountainbikes brach aus, er versuchte noch am Fahrzeug vorbei zu kommen, blieb aber mit der Pedale hängen. „Ich habe das Taxi als stehendes Fahrzeug wahrgenommen“, erklärte er jetzt der Richterin, die die Verhandlung gegen den Taxifahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr eröffnet hatte.

Dieser Vorwurf ließ sich allerdings nicht halten: Die Polizei stellte später eine Durchfahrtsbreite von 2,90 Meter fest, die noch für den Fahrradfahrer zur Verfügung gestanden hatte. Zudem erklärte der Taxifahrer, dass er ganz langsam das Wendemanöver begonnen hatte und sofort stoppte, als er den Radfahrer kommen sah. Da dieser auf der abschüssigen Strecke möglicherweise auch zu schnell unterwegs war, wurde das Verfahren gegen den Taxifahrer eingestellt. „Das ist ein Unfall, der letztlich jedem von uns passieren kann“, war für Richterin Ockert kein Grund für eine Verurteilung zu erkennen. Um die Einstellung zu ermöglichen, erklärte sich der Taxifahrer allerdings bereit, die Kosten für seinen Anwalt und den des Radfahrers zu übernehmen.


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