Prozessauftakt: Versuchter Mord und Brandstiftung in Gelnhausen?

Foto: 5VISION.NEWS

Haitz
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Nach einem Großbrand im August in Gelnhausen beginnt am Freitag, 24. Februar, im Landgericht Hanau der Prozess gegen die mutmaßliche Brandstifterin. Auf dem Hofgut "Kaltenborn" zwischen Gelnhausen-Haitz und Biebergemünd-Neuwirtheim hatte eine Bewohnerin des Mehrfamilienhauses gegen 2.45 Uhr das Feuer bemerkt und die Rettungskräfte alarmiert, die daraufhin mit einem Großaufgebot ausrückten. Die zur Tatzeit 55-jährige Angeklagte muss sich wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung verantworten..

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Die Staatsanwaltschaft Hanau wirft der im Jahr 1967 in Rüdesheim geborenen Angeklagten deutscher Staatsangehörigkeit mit ihrer Anklageschrift vor, in der Zeit vom 14.08.2022 bis 15.08.2022 in Gelnhausen in dem von ihr sowie weiteren Mietern bewohnten Haus trotz Kenntnis, dass sich Menschen darin befanden, einen Brand gelegt zu haben.

Die Angeklagte soll aufgrund finanzieller Sorgen, aber auch körperlicher und psychischer Beschwerden vorgehabt haben, sich (mutmaßlich in der Schweiz) selbst zu töten. Sie soll im Laufe des Tages des 14.8.2022 ihre Sachen gepackt und in ihrem Pkw verstaut haben. In den Abendstunden soll sie sich im Internet über zahlreiche Möglichkeiten der Brandstiftung informiert haben. Nach Mitternacht soll sie sich anhand der vor dem Gebäude geparkten Fahrzeuge ein Bild darüber verschafft haben, welche Personen in dem Gebäude anwesend sind.

In dem Wissen, dass mehrere Personen in dem Wohnhaus schliefen, soll sie anschließend im Bereich ihrer Küche an mehreren Stellen Feuer gelegt haben, dabei billigend in Kauf nehmend, dass sämtliche Bewohner durch das Feuer schlafend überrascht würden und dabei zu Tode kommen könnten. Sodann soll die Angeklagte mit ihrem Pkw den Tatort verlassen haben. Eine Bewohnerin soll den sich unkontrolliert ausbreitenden Brand zufällig aufgrund des Bellens ihrer Hunde bemerkt und die anderen Bewohner geweckt haben, so dass alle gerade noch unverletzt das Haus verlassen konnten. Es soll jedoch ein Sachschaden in Höhe von 600.000 Euro entstanden sein.

Nach umfangreicher Ermittlungsarbeit des zuständigen Fachkommissariats war es Zielfahndern des Polizeipräsidiums Südosthessen und des Hessischen Landeskriminalamts gelungen, die Spur der Tatverdächtigen aufzunehmen und sie in der Schweiz zu lokalisieren. Mit Unterstützung der dortigen Behörden erfolgte am 23. August 2022 im Kanton Graubünden aufgrund eines zwischenzeitlich erlassenen Haftbefehls des Amtsgerichts Hanau dann die Festnahme der 55-Jährigen.

Der Prozess im Landgericht beginnt am 24. Februar 2023 vor der 1. Schwurgerichtskammer um 9 Uhr in Saal A 216, Fortsetzungstermine sind für 01.03.2023 um 10.00 Uhr, 16.03.2023 um 13.30 Uhr, 30.3.2023 um 8:30 Uhr, 18.04.2023, 19.4.2023, 21.4.2023, 24.04.2023 und 25.04.2023, jeweils um 9:00 Uhr.


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