„Wie viel Geld für Straßenbaumaßnahmen letztendlich in den Haushalt eingestellt wird, ist politischer Wille, nicht der Wille der Verwaltung“, stellt Dieter Ullrich klar. Er warnt außerdem vor Pauschalisierungen aus Mangel an Kenntnis der genauen Sachverhalte.
Kauder und Ullrich stellen sich vor die Verwaltung, der in der Verlautbarung von Jochen Zahn „mangelhafte Organisation“ und Versäumnisse im Bereich der Straßensanierung unterstellt werden. So mahnt er beispielsweise an, dass eine Baustelle immer wieder geöffnet und geschlossen werde, um mehrere Einzelmaßnahmen umzusetzen. Dies bezeichnet er als „Flickschusterei“. Durch Absperrungen und Umleitungen in Zusammenhang mit Baustellen müssten Geschäftsleute zudem Umsatzrückgänge hinnehmen, weil ihre Kunden sie nicht mehr oder nur schwer erreichten . „Sicherlich bezieht sich diese Aussage nicht auf eine Baumaßnahme zur Erschließung oder Erneuerung einer ganzen Straße, denn diese wird im Vorfeld stets mit allen Versorgern abgesprochen und detailliert geplant, um eben jenes Szenario zu vermeiden“, so Kauder. Einen nicht vorhersehbaren Rohrbruch könne aber auch eine noch so gute Absprache nicht verhindern. Somit könne sich die angemahnte „Flickschusterei“ nur auf eine der Kleinbaustellen von einem der vielen Versorgungsunternehmer (Stadtwerke, Main-Kinzig-Netzdienste, Telekom etc.) beziehen, die Leitungen und Hausanschlüsse herstellten oder erneuerten, weil sich der Hauseigentümer beispielsweise für einen Gasanschluss entschieden habe, mutmaßt der Bauamtsleiter. Zahn ruft als Zielvorgabe aus, es dürfe nicht mehr passieren, dass eine Straße ohne zwingenden Grund zweimal aufgerissen werde. „Niemand bricht eine Straße ohne zwingenden Grund auf. Eine so genannte Aufbruchgenehmigung wird nur unter Angaben von Gründen erteilt“, klärt der Bauamtsleiter hierzu auf. „Auch Absperrungen und Umleitungen sind seitens der Stadt keinesfalls Willkür oder Gängelei, sondern schützen die Verkehrsteilnehmer – und sie sind gesetzlich vorgeschrieben“, ergänzt Erster Stadtrat Ullrich.
Den Ruf des Bürgermeisterkandidaten nach einem Straßenkataster verstehen Kauder und Ullrich nicht. Die Mandatsträger der Wählergruppierung müssten wissen, dass natürlich auch die Stadt Gelnhausen im Zuge der Umstellung auf die doppische Haushaltsführung alle Straßen im Stadtgebiet und deren Zustand durch entsprechende Gelnhäuser Fachfirmen habe erfassen lassen. Der Zustand der Straßen werde jährlich aktualisiert. „Für 2017 ist eine Modernisierung des Erfassungssystems vorgesehen, damit wir die entsprechenden Daten noch schneller und effizienter in die Datenbank einpflegen können“, so Kauder.
Weiter stellt Zahn mit Blick auf etwaige Gewährleistungsansprüche an Baufirmen in den Raum, dass nach Baumaßnahmen Kontrollen durch die Verwaltung nicht in erforderlichem Umfang stattfänden und die Stadt – und damit der Steuerzahler - dann auf den Reparaturkosten sitzen bleibe. Auch dagegen verwahren sich Ullrich und Kauder. „Bei Aufgrabungen im Straßenbereich, die durch städtische Maßnahmen bedingt sind, werden vor Ort gemeinsam mit den jeweiligen Baufirmen so genannte Verdichtungsprotokolle erstellt. Bei allen Schäden innerhalb der vierjährigen Gewährleistungszeit werden die jeweiligen Firmen in Regress genommen. Dann zahlt in allen Fällen die Firma, nicht der Steuerzahler. Aufbruchgenehmigungen, die durch die Stadt erteilt wurden, können noch bis zum Jahr 2008 zurückverfolgt werden“, erläutert Kauder.
Dass die im Haushalt für Straßensanierungen eingestellten Mittel „nur ein Tropfen auf den heißen Stein“ sind, sehen auch Kauder und Ullrich so. Aber: „Seit mehreren Jahren fordert die Verwaltung, für die Unterhaltung des Gelnhäuser Straßennetzes, das etwa 160 Kilometer umfasst, deutlich höhere Beträge als die durch die Politik am Ende bewilligten Summen in den Haushalt einzustellen“, so Ullrich abschließend.
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