Trio mit einem langen Vorstrafenregister

Gelnhausen

Wer schon genügend auf dem Kerbholz hat, dem bleibt manchmal bei kleineren Delikten auch eine Strafe erspart: Zusammen mit zwei jungen Männern aus Gelnhausen-Hailer musste sich gestern ein 20-Jähriger aus Bad Soden-Salmünster vor dem Amtsgericht Gelnhausen wegen Leergut-Diebstahls verantworten. Da auf ihn allerdings noch ein Verfahren vor dem Jugendschöffengericht wartet, durfte er den Gerichtssaal diesmal ohne Strafe verlassen. 

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Seine beiden Komplizen, ebenfalls schon bestens bekannt vor Gericht, müssen 20 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

Am 9. März dieses Jahres wurde die Drei erwischt, als sie zwei Kisten Leergut mitgenommen hatten, die direkt neben dem Gelände eines Getränkemarktes in Hailer abgestellt waren. Die Festnahme erfolgte in der Feldgemarkung oberhalb des Tatortes. Die Polizei hegte schon damals den Verdacht, dass die Leergutkisten dort abholbereit standen, möglicherweise gab es sogar einen Plan, deutlich mehr Kisten zu entwenden.

Dass es die drei mit dem Gesetz nicht allzu genau nehmen, haben sie in der Vergangenheit des Öfteren bewiesen. Der 20-Jährige aus Bad Soden-Salmünster stand schon wegen gemeinschaftlichem Diebstahl und sogar Diebstahl mit Waffengewalt vor Gericht, demnächst muss er sich wegen Schwarzfahrerei in mehreren Fällen verantworten. Zudem hat er nach seiner jüngsten Verurteilung im April dieses Jahres noch nicht alle Sozialstunden abgeleistet, obwohl die ihm gesetzte Frist längst abgelaufen ist.

Der 20-jährige Angeklagte aus Hailer stand ebenfalls schon wegen schweren Diebstahls und gemeinschaftlichen Raubes vor Gericht. Der Dritte im Bunde, ein 19-Jähriger aus Hailer, wurde letztlich auch schon wegen gemeinschaftlichen Diebstahls auffällig. Meist war das Trio gemeinsam unterwegs, wegen der nicht unerheblichen Voreintragungen mussten sie daher jetzt auch wegen des Leergut-Diebstahls vor Gericht erscheinen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse, da alle drei Angeklagte über kein geregeltes Einkommen verfügen. Das Urteil ist rechtskräftig.


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