Weil er über einen längeren Zeitraum ohne festen Wohnsitz war, konnte ein 20-jähriger gebürtiger Gelnhäuser von der Justiz für seine Straftaten nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Nun hat es ihn aber doch erwischt: Das Jugendschöffengericht im Amtsgericht Gelnhausen verurteilte ihn zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe, unter anderem war er in das Vereinsheim des Angelsportvereins Langenselbold eingebrochen und hatte erhebliche Zerstörungen hinterlassen.
Mittlerweile hat der 20-Jährige gemeinsam mit seiner Freundin eine Wohnung in Gründau und zudem einen festen Arbeitsplatz, weshalb die zahlreiche Suchvermerke in seiner Akte bei der Staatsanwaltschaft Hanau nun gelöscht werden konnten. Und dass er zwischen April 2016 und Mai 2017 ziemlich viel Mist gebaut hat, sah er in der Verhandlung auch ein. Dank seines umfangreichen Geständnisses blieb ihm der Gang ins Gefängnis erspart.
Seine knapp zwölfmonatige kriminelle „Karriere“ begann mit vier Einkäufen in einem Supermarkt in Gelnhausen-Roth, die er mit einer ungedeckten EC-Karte bezahlte. Es folgte ein Schmuckdiebstahl in einem Wohnhaus, in dem ihm zwischenzeitlich Unterschlupf gewährt worden war. Der Wert des Diebesgutes wurde mit 8.000 Euro angegeben, war aber vermutlich deutlich geringer. Im April 2017 brach er dann in das Vereinsheim des Angelsportvereins Langenselbold ein, zerstörte unter anderem die Küche, riss Wände ein und beschmierte die Außenwand. Schaden: 3.000 Euro. Mit dabei war seine 18-jährige Bekannte aus Gründau, deren Geldbeutel im Vereinsheim gefunden wurde. Das Verfahren gegen sie wurde eingestellt, allerdings muss sie 30 Stunden gemeinnützig arbeiten.
Bei den Randalen im Anglerheim zog sich der 20-Jährige Schnittverletzungen an der Hand zu, die er in den Main-Kinzig-Kliniken in Gelnhausen behandeln lassen wollte. In der dortigen Notaufnahme klaute er einen Geldbeutel aus einer Handtasche. Inhalt laut Anklage: 150 Euro und sämtliche Papiere. Mit dem geklauten Ausweis schloss er nur einen Tag später in Gelnhausen zwei Handyverträge ab und machte die beiden Telefone zu Geld. Mit dabei war seine jetzige Freundin, die dafür ebenfalls zu 30 Sozialstunden verurteilt wurde. Zwischenzeitlich hatte er einen jungen Mann als „Missgeburt“ bezeichnet und in einer Spielothek ein Handy entwendet. Der letzte Anklagepunkt: Der Diebstahl einer Tüte Pistazien am 19. Mai 2017 im Kaufland in Gelnhausen. Wert: 2,99 Euro.
„Sie haben jede Möglichkeit für eine Straftat angenommen“, besteht laut Staatsanwalt Markus Jung allerdings jetzt angesichts seiner beruflichen und privaten Veränderungen zumindest Hoffnung, dass der 20-Jährige seinen Lebensstil ändert. Das Jugendschöffengericht folgte seinem Antrag, die 18-monatige Freiheitsstrafe wird für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Er bekommt zudem eine Bewährungshelferin zur Seite gestellt und muss 100 Stunden gemeinnützig arbeiten.
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