Zwei kleine Tütchen mit Marihuana hätten einem 40-jährigen Gelnhäuser beinahe seine Zukunftspläne verbaut.
Zwei kleine Tütchen mit Marihuana hätten einem 40-jährigen Gelnhäuser beinahe seine Zukunftspläne verbaut.
Bei einer Polizeikontrolle waren die Drogen zum Vorschein gekommen, seinen neuen Job im Sicherheitsbereich des Frankfurter Flughafens hätte er nach dem vom Gericht verhängten Strafbefehl wohl vergessen können. Daher legte er Einspruch ein und hatte Erfolg.
Erwischt wurde der 40-Jährige am 5. Februar 2017 gegen 23.20 Uhr im Bereich der Zehntscheune in Gelnhausen. Die Polizei fand bei ihm zwei Tütchen mit 4,8 Gramm und 17,8 Gramm Marihuana. Seine Erklärung: Damals sei er mit einer Frau liiert gewesen, die psychische Probleme hatte und um sich davon etwas zu entspannen, habe er sich die Drogen organisiert. Diese Phase will er allerdings überwunden haben, in der Verhandlung legte er Unterlagen vor, laut denen er Qualifizierungsmaßnahmen am Flughafen durchlaufen hat und dort jetzt eigentlich im Sicherheitsbereich anfangen wollte.
Bei einer Verurteilung wäre das aber nicht mehr möglich gewesen, das Gericht wählte daher einen anderen Weg für eine Beendigung des Prozesses, so dass der Gelnhäuser, der bislang nicht straffällig geworden war, seine Zukunftspläne noch verwirklichen kann. Das Verfahren wurde vorläufig eingestellt, der 40-Jährige bekam die Auflage, binnen sechs Monaten 600 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Erfüllt er dieser Auflage, bleibt sein Bundeszentralregister „sauber“.
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