Verfahrensfehler beim Beschluss zum Kaufhaus JOH

Gelnhausen

Wie die Kommunalaufsicht des Main-Kinzig-Kreises bestätigt, waren bei dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Gelnhausen zum ehemaligen Kaufhaus JOH Verfahrensfehler zu bemängeln. Die entsprechende Vorlage hatte eine erforderliche Beteiligung des Magistrats in der Vorbereitung nicht erkennen lassen. Dies sei ein grundsätzliches Versäumnis.

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Wegen der Bedeutung der Angelegenheit für die Stadt Gelnhausen sei laut Hessischer Gemeindeordnung (§70 Absatz 2 HGO) eine „Entscheidungszuständigkeit des Magistrats“ jedoch gegeben. Daher verweist die Kommunalaufsicht in ihrem Schreiben an Bürgermeister Daniel Glöckner (FDP) auf die Einhaltung des üblichen Verfahrens und auf eine ordnungsgemäße Vorbereitung, Beratung und Beschlussfassung. Denn nach Paragraf 66 der HGO bereite der Magistrat die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor.

Darüber hinaus wird daran erinnert, dass der Antrag „eine klare und für die Verwaltung ausführbare Anweisung“ enthalten muss. Zudem seien „Beschlussvorschlag und Begründung voneinander zu trennen“. Da jedoch der Bürgermeister dem Beschluss vom 29. September bereits widersprochen hat, besteht für eine förmliche Beanstandung der Aufsichtsbehörde derzeit keine Notwendigkeit.

"Die angekündigte nochmalige Behandlung des Themas ist ein geeignetes Vorgehen, um die bestehenden Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens auszuräumen", heißt es aus der Kreisverwaltung.

Glöckner räumt Verfahrensfehler ein

Nach der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung für einen neuen Investor für das City-Outlet im ehemaligen Joh-Gebäude in Gelnhausen hat Bürgermeister Daniel Glöckner (FDP) offiziell Widerspruch gegen diese Entscheidung eingelegt.

"Mir ist ein Fehler unterlaufen und ich widerspreche deshalb dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26. September 2018 und werde in der nächsten Magistratssitzung am 9. Oktober eine Vorlage vorbereiten, die dann in einer Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung gestellt wird, in der der Magistrat gebeten wird, die SEG zu beauftragen, den entsprechenden Kaufvertrag aufzusetzen und abzuschließen", teilt er in einer Pressemitteilung mit.

In der Sitzung vom 26. September 2018 stand zur Disposition, mit welchem Investor in die Vertragsverhandlungen eingestiegen wird. Die Ausgestaltung des Vertrages wäre demnach im Nachgang zu klären gewesen. "Die Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) wurde als eine Tochtergesellschaft der Barbarossastadt Gelnhausen gegründet, um genau solche Arbeite im Auftrag der Stadtverwaltung umzusetzen. Alle Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung sind in der Gesellschafterversammlung der SEG vertreten. Mir ist als Bürgermeister sehr daran gelegen, dass Rechtssicherheit besteht und diese im Interesse unserer Stadt und ihrer Bürger, der Fraktionen und des Investors untermauert wird. Es ist nicht meine Absicht, dass unsere Stadt irgendeinen Schaden nimmt. Ich möchte noch mehr Transparenz in diese Angelegenheit bringen und die Stadtverordnetenversammlung noch stärker integrieren", so Glöckner.

Er habe im Vorfeld immer alle Fraktionen in die Thematik eingebunden, allen Stadtverordneten hätten die Fakten und Antworten der Investoren vorgelegen, "ich habe immer versucht, alle mitzunehmen und Transparenz in die Angelegenheit zu bringen. Ich hatte das mündliche Angebot von Ewald Desch angenommen, den SPD-Stadtverordneten in der Informations- und Fragerunde meine Gedanken zu den wichtigsten Antworten der Investoren genannt und zu mehreren Punkten Stellung bezogen. Deshalb kann ich auch nicht sagen, dass ich in einer Fraktionssitzung gewesen war, weil auch andere Vertreter der SPD und deren Gremien anwesend waren. Zwischen Ewald Desch und mir gibt es keinerlei Unstimmigkeiten, was ich hier an dieser Stelle hervorhebe", so der Gelnhäuser Rathauschef weiter.

Wie jeder Stadtverordnete habe er sich mit den Antworten der Investoren auseinander gesetzt, weshalb er sich, wie wieder jeder andere, der den Antwortenkatalog gelesen habe, eine Meinung gebildet habe und zu den ihm wichtigen Punkten referierte. Vor der Eröffnung der eigentlichen Sitzung der Fraktion der SPD habe er den Raum verlassen.

"Die mir wichtigen Punkte, wie beispielsweise die vorhandenen Eigenmittel zur Begleichung des Kaufpreises, die uns vorher schon vorher bereitgestellte Bestätigung einer Bank, dass der Investor die Finanzmittel hat, den Umbau zu tätigen, das Objekt langfristig in Investorenbesitz zu halten, waren für mich ausschlaggebend. Auf den vom unterlegenen Investor hingewiesenen Wasserschaden, der wenn er wirtschaftlich und technisch nicht saniert werden kann, einen Abriss und Neubau bedinge und eine primäre Nutzung als Schul- und Behörden-Zentrum zur Folge hätte, widerspricht dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22. August 2018 und ist auch ein Kriterium, das für den ausgewählten Investor spricht, denn dieser hat diesen Wasserschaden in sein Sanierungsprogramm eingeplant. Dieser Wasserschaden ist auch kein Wasserschaden im klassischen Sinne, sondern Wasser, das durch die Baufugen schon immer eingetreten ist und damals wie heute abgepumpt wird. Darüber hinaus ist der Finanzaspekt meines Erachtens mit einer der wichtigsten; scheiterte bzw. verzögerte sich die Idee des Herrn Leuze an jenem Punkt", teilt Glöckner weiter mit.

Und abschließend: "Ich kann auch nicht stehen lassen, dass wir das JOH-Gebäude verscherbeln. Denn die Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) kauft das Gebäude und den Parkplatz für 2.140.000,- Euro. Die SEG verkauft das JOH-Gebäude für 2.000.000,- Euro ohne den Parkplatz. Denn dieser würde ein weiterer Vertragsbestandteil sein. Der Parkplatz selbst hat einen sechsstelligen, vielfacheren Wert als die 140.000,- Euro."


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