Aus dem Gefängnis wieder direkt auf die Anklagebank

Gelnhausen
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Erst vor einem Monat wurde ein 21-jähriger Gelnhäuser aus dem Gefängnis entlassen und musste prompt wieder auf der Anklagebank im Amtsgericht Gelnhausen Platz nehmen.



Unerlaubter Drogenbesitz und Fahren ohne Fahrerlaubnis standen diesmal auf der Tagesordnung, die Rückkehr hinter Gittern blieb ihm aber zumindest vorerst erspart.

Im Dezember 2017 hatte ihn die Polizei in Biebergemünd hinterm Steuer eines Pkw erwischt und schnell festgestellt, dass er keinen Führerschein hat. Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden dann auch noch fast 70 Gramm Marihuana und über 57 Gramm Amphetamine sowie die für einen Drogenhandel typischen Utensilien wie Feinwaage und Notizbuch mit einer Kundenliste gefunden.

In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Gelnhausen räumte der 21-Jährige nun alles ein. In Biebergemünd habe er die restlichen Sachen aus seiner alten Wohnung geholt und mit dem Drogenhandel zwischenzeitlich seinen Lebensunterhalt finanziert, lautete sein Geständnis zusammengefasst.

Ins Gefängnis hatten ihn zahlreiche Jugendstrafen gebracht, die irgendwann nicht mehr zu Bewährung ausgesetzt werden konnten. Begangen hatte er meist Verkehrsdelikte, denn einen Führerschein hat er bislang nicht erworben. „Ich möchte jetzt mein Leben auf die Reihe bringen“, habe er bei seinem zehnmonatigen Gefängnisaufenthalt einen Lebenswandel vollzogen, den er auch in Freiheit beibehalten möchte.

Und diese Chance bekommt er: Wegen vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis und unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln wurde er zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss er binnen drei Monaten 100 Stunden gemeinnützig arbeiten. Das Urteil ist rechtskräftig.


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