Barbarossamarkt: Läden nur in Kernstadt geöffnet

Gelnhausen
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Nach einem Eilantrag der Gewerkschaft ver.di gegen den verkaufsoffenen Sonntag anlässlich des Barbarossamarktes und dem daraus jetzt resultierenden Urteil des Verwaltungsgerichtes in Frankfurt, hat die Stadt Gelnhausen in einer Eilsitzung des Magistrates am Mittwochvormittag die Reißleine gezogen und eine neue Allgemeinverfügung erlassen.



Es wird einen verkaufsoffenen Sonntag geben, allerdings können nur Geschäfte in der Kernstadt öffnen. „Die neue Verfügung mit der räumlichen Begrenzung war die einzige Möglichkeit, den verkaufsoffenen Sonntag am 10. März noch zu retten. Wir wollten nicht riskieren, dass am Ende ausnahmslos alle Geschäfte geschlossen bleiben müssen. Das wäre aber nach dem Urteil des Gerichtes der Fall gewesen, hätten wir keine Änderung veranlasst“, erläutert Bürgermeister Daniel Christian Glöckner, der gleichzeitig sehr bedauert, dass nun die Geschäfte an der Kremp’schen Spitze, im Galgenfeld und Hailer-Ost nicht wie geplant am Sonntag öffnen können.

Der Magistrat der Stadt Gelnhausen hat im Februar 2019 vier verkaufsoffene Sonntage festgelegt und diese öffentlich bekannt gemacht. Laut des  Hessischen Ladenöffnungsgesetzes sind Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen – wie aus Anlass von Märkten, Messen, Festen oder ähnlichen Veranstaltungen  - berechtigt, die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- oder Feiertagen zu gestatten. Allerdings können dagegen Rechtsmittel eingelegt werden und das hat die Gewerkschaft ver.di nun – wie in der Vergangenheit in vielen anderen Kommunen auch – für den in Gelnhausen am 10. März zum Barbarossamarkt geplanten Ladenöffnungstag per Eilantrag vollzogen. Als Grund führt ver.di unter anderem die Verletzung des Sonn- und Feiertagsschutzes an. Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat dem Antrag der Gewerkschaft ver.di stattgegeben und damit die Ladenöffnung in Gelnhausen-Mitte am 10. März 2019 untersagt.

Bisher waren an den verkaufsoffenen Sonntagen zum Barbarossamarkt nicht nur die Läden in der Alt- und Innenstadt, sondern auch bis zu zwei Kilometer von der Kernstadt entfernte Geschäfte am Galgenfeld, an der Kremp’schen Spitze in Gelnhausen-Ost kurz vor Haitz und in Hailer-Ost geöffnet. Dafür galt auch die ursprüngliche Verfügung. „Nach Auffassung des Gerichtes muss der Bezug der Ladenöffnung zum Marktgeschehen aber erkennbar sein. Damit blieb uns die Hintertür offen, eine räumlich begrenzte Verfügung zu erlassen, um zumindest die Läden im unmittelbaren Umfeld des Volksfestes öffnen zu können“, berichtet Glöckner.

Der Magistrat hat in seiner Eilsitzung die Aufhebung der alten Bekanntmachung beschlossen und der neuen Allgemeinverfügung zugestimmt. Damit wird sich der Geltungsbereich der Ladenöffnung am kommenden Sonntag ausschließlich auf folgende Straßen, in denen das Marktgeschehen stattfindet, beschränken: Bahnhofstraße, Im Ziegelhaus, Am Ziegelturm, Parkplatz Bleiche, Parkplatz Escher, Seestraße, Philipp-Reis-Straße, Schmidtgasse, Untermarkt, Langgasse, Petersiliengasse, Reusengasse, Kuhgasse, Brentanostraße, Obermarkt, Pfarrgasse, Alte Schmidtgasse, Am Rain, Kirchgasse, Braugasse, Fürstenhofstraße.

„Die Klagewelle von ver.di kann die Stadt Gelnhausen durchaus ein weiteres Mal treffen. Wir werden uns im Gespräch mit dem Stadtmarketing- und Gewerbeverein über eine Lösung für künftige verkaufsoffene Sonntage Gedanken machen müssen. Im Nachgang zu den aktuellen Erfahrungen werde ich außerdem unsere Landtagsabgeordneten anschreiben und sie bitten, sich stärker zum Wohle unserer Innenstadtbelebung einzusetzen und verträgliche Lösungen für alle Beteiligten zu finden“, verspricht Glöckner.


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