Das Kleingedruckte zur Kenntnis nehmen

Gelnhausen
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Die nächste Sprechstunde der Verbraucherberatung Gelnhausen findet am 4. April von 14 bis 17 Uhr im Rathaus Gelnhausen im Besprechungszimmer im Erdgeschoss statt.



In einem Kaufvertrag einigen sich Käufer und Verkäufer auf bestimmte, individuelle Regeln, an die sich beide halten müssen. Zusätzlich kann der Händler im sogenannten Kleingedruckten weitere allgemeingültige Regelungen festlegen. Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) ergänzen den Vertrag, sofern der Kunde bei Vertragsschluss auf diese Bedingungen hingewiesen wurde, Gelegenheit hatte, sie zur Kenntnis zu nehmen und mit ihnen einverstanden ist. Da das Kleingedruckte mühsam zu lesen ist, wird es oft nicht mit der empfehlenswerten Sorgfalt gelesen. „Gerade bei langlaufenden Verträgen, wie z.B. Ratenkauf, ist dies aber besonders wichtig“, betont Sabine Hentschel von der DHB-Verbraucherberatung. Auch zu Online-Verträgen gehören AGB. Man muss anklicken, dass man sie zur Kenntnis genommen hat, was oft genug schnell ohne Lesen erledigt wird. So kommt es im Vertragsverhältnis oft genug zu Diskussionen über die genauen Bedingungen.

Die Verbraucherberatung im DHB – Netzwerk Haushalt bietet Hilfe und Unterstützung bei Problemen mit Verbraucherverträgen. Außerdem gibt es zurzeit kleine Lupen für das Portmonee, die helfen sollen, jederzeit für Kleingedrucktes gewappnet zu sein. Telefonischer Kontakt unter 0176/39123084.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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