Klosterberghalle Langenselbold: Einbrecher schläft ein

Gelnhausen
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Eine Einbruchserie aus dem Sommer 2017 im Main-Kinzig-Kreis ist endgültig aufgeklärt. Ein inzwischen 24-jähriger Mann aus Gelnhausen hat zugegeben, für mehrere Taten in Gelnhausen und Langenselbold verantwortlich zu sein. Anfang 2018 war er dafür bereits vom Amtsgericht Hanau zu einer 21-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, im Amtsgericht Gelnhausen wurde diese Strafe jetzt noch um zwei weitere Monate erhöht.

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Seine wohl kurioseste Tat: Im Juli 2017 brach er in die Klosterberghalle in Langenselbold ein, schlief dort aber aus Erschöpfung ein und konnte so erstmals festgenommen werden. Anschließend wechselte er in seine Heimatstadt Gelnhausen, zweimal brach er dort in Gaststätten ein, außerdem in eine Vinothek, wo er erneut festgenommen wurde. Für diese Taten war er bereits vom Amtsgericht Hanau verurteilt worden.

Auf sein Konto geht allerdings auch ein Wohnungseinbruch am Untermarkt in Gelnhausen, ebenfalls im Juli 2017 begangen. Laut Aussage des 24-Jährigen knackte er zunächst einen Briefkasten in der Hoffnung, darin einen Brief mit Geld oder etwas anderes wertvolles zu finden. Stattdessen fand er allerdings den Ersatzschlüssel für eine Wohnung, die er anschließend auf den Kopf stellte. Auf insgesamt 3.000 Euro wurde seine Beute geschätzt, darunter Uhren, Handy, Kamera, aber auch Kleidung. Anschließend versuchte er durch eine Hintertür in eine angrenzenden Pizzeria zu gelangen, scheiterte hier aber. Überführt wurde er schließlich durch einen Fingerabdruck, der in der Wohnung gefunden wurde.

In der Verhandlung legte der Gelnhäuser nicht nur ein Geständnis ab, sondern konnte auch eine Änderung seines Lebenswandels nachweisen. 2017 lebte er laut eigenen Angaben nach einem Streit mit seinen Eltern circa sechs Monate auf der Straße, hauste in einer Fahrradbox und ernährte sich von geklautem Obst und Gemüse. Das Diebesgut machte er zu Geld und finanzierte damit seinen Drogenkonsum. Nach der Entlassung aus der U-Haft Anfang 2018 begann er eine Ausbildung, befindet sich bereits im zweiten Lehrjahr und lebt auch wieder bei seinen Eltern. Drogen nimmt er laut eigenen Angaben nicht mehr.

Da er vor den Taten im Sommer 2017 noch nicht straffällig geworden war, sah auch das Schöffengericht in Gelnhausen die Chance auf eine weitere Bewährungszeit gegeben. Die 23-monatige Haftstrafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, das Urteil ist bereits rechtskräftig.


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