BG hat Resolution gegen „Heimatumlage“ erstellt

Gelnhausen
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Die BÜRGER FÜR GELNHAUSEN (BG) haben eine Resolution gegen die von der CDU/Grüne-Landesregierung geplanten Gesetzesinitiative „Starke Heimat Hessen“, der sogenannten „Heimatumlage,“ erstellt, die bei der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung behandelt werden soll.

Anzeige


Die Fraktionen von SPD und FDP sowie die fraktionslose Stadtverordnete Pia Horst tragen die Resolution mit. CDU Grüne haben sich bisher noch nicht angeschlossen. Die BG hoffen, dass den Gelnhäuser Grünen und der CDU die Schwarz/Grüne-Landesregierung nicht näher ist, als unsere Heimatstadt Gelnhausen. Die BÜRGER FÜR GELNHAUSEN (BG) sehen in der Initiative „Starke Heimat Hessen“ der Landesregierung eine Mogelpackung, mit der sich diese erneut an den Geldern der Kommunen bedient. Die als „Heimatumlage“ titulierte Gesetzesvorlage ist ein Schlag ins Gesicht der hessischen Städte und Gemeinden.

Wie bereits die Kreistagsfraktion der Freien Wähler in einer Pressemitteilung mitteilte, werden ab dem 01.01.2020 bei Städten und Gemeinden des Main-Kinzig-Kreises durch das Auslaufen einer bundesgesetzlichen Regelung des Solidarpaktes ein höherer Anteil an den Gewerbesteuereinnahmen verbleiben. Steuergelder die die Kommunen dringend für die Erledigung der ihnen zugeschriebenen Aufgaben zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger benötigen.

Die nun von der CDU/Grünen-Landesregierung auf den Weg gebrachte Gesetzesinitiative zielte ursprünglich darauf ab, die zugunsten der Kommunen freiwerdenden Gelder aus dem Topf der Gewerbesteuerumlage zu hundert Prozent den Einnahmen des Landes Hessen zuzuführen und somit den Kommunen vorzuenthalten. Zwar gibt die Landesregierung vor, mit diesen Geldern teilweise neue Förderprogramme für Kommunen aufzulegen, für die BG ist diese Argumentation nicht nachvollziehbar.

„Bei den auf Bundesebene ab dem 01.01.2020 freiwerdenden Mitteln handelt es sich um originäre kommunale Gelder, welche nach Auslaufen des Solidarpaktes den heimischen Kommunen im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung und Selbstverantwortung für die Erledigung ihrer Aufgaben zur Verfügung gestellt werden müssen“, so der BG-Fraktionsvorsitzende Bodo Delhey. Die Hessische CDU/Grüne-Landesregierung versucht, hier erneut sich kommunaler Gelder zu bemächtigen und den Kommunen über Landesförderprogramme deren Verwendung vorzuschreiben.

„Weitere Förderprogramme des Landes, bei denen die Kommunen immer wieder als Bittsteller auftreten müssen und bei denen zunächst ein Großteil der Gelder bei Planungs- und Beratungsbüros landen, statt bei den Bürgern vor Ort, benötigen wir nicht“, stellt der BG-Stadtverordnete Jochen Zahn fest. Die in Aussicht gestellten erhöhten Finanzmittel für Krankenhausinvestitionen und den ÖPNV sollten nicht aus dem Topf des Kommunalen Finanzausgleichs kommen, meinen die BG, sondern über Landesmittel gedeckt werden.

Hessen verfügt aktuell zudem über ausreichend Umlage- und Finanzausgleichsysteme, um die Aufgaben der Kommunen solidarisch zu finanzieren. Ein Aufblähen der Bürokratie in hessischen Ministerien und in den Kommunen verschlingt unnötig Geld, das in Eigenregie von Städten und Gemeinden besser investiert würde. BG, SPD, FDP und die fraktionslose Stadtverordnete fordern daher die Hessische Landesregierung auf, von der geplanten Gesetzesinitiative abzulassen und die freiwerdenden Geldern bei den Städten und Gemeinden zu belassen. Die Bürgermeisterkreisversammlung und der Hessische Städte- und Gemeindebundes haben sich ebenfalls bereits gegen die geplante Gesetzesinitiative der Hessischen Landesregierung ausgesprochen.

Die Resolution hat folgenden Wortlaut:

1. Die Stadtverordnetenversammlung der Barbarossastadt Gelnhausen spricht sich gegen das von der Hessischen Landesregierung geplante Gesetz „Starke Heimat Hessen“ aus.

2. Das Land Hessen wird aufgefordert, die zum Jahresende 2019 auslaufende bundesgesetzliche Regelung für die erhöhte Gewerbesteuerumlage nicht durch eine Heimatumlage des Landes Hessen zu ersetzen, sondern die frei werdenden Mittel zu 100% den Gemeinden zu belassen, die alleine nach § 6 Abs. 1 GFRG umlagepflichtig sind.

3. Es handelt sich bei der Gewerbesteuer um eine originäre gemeindliche Steuer, die den Städten und Gemeinden zu belassen ist zur Finanzierung der Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung. Die Finanzierung von Aufgaben von Gemeindeverbänden mit Mitteln aus der Gewerbesteuerumlage ist rechtswidrig und nicht systemkonform.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de