Polizeieinsatz auf "Türkischer Nacht" in Gelnhausen

Gelnhausen
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Bereits zum zweiten Mal stand ein 36-jähriger Mann aus Wächtersbach in diesem Jahr vor Gericht. Im März wurde er wegen einer Schlägerei beim Biermeilenfest in seiner Heimatstadt zu einer Geldstrafe verurteilt, diesmal hatte ihn die Staatsanwaltschaft Hanau unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt. Tatort war die „Türkische Nacht“ in Gelnhausen kurz vor Weihnachten 2017.

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Gegen 4.30 Uhr rief der Sicherheitsdienst mehrere Polizisten zu Hilfe, die in der Nacht vom 23. auf den 24. Dezember rund um den Bahnhof Dienst hatten. Aus Sicht des Angeklagten allerdings unnötigerweise: Nachdem ihm jemand sein Bier aus der Hand gestoßen hätte, habe dieser ihm ein neues geholt und danach hätte er sich mit dem Mann nur unterhalten - „etwas laut“, wie der 36-Jährige bei der Verhandlung im Amtsgericht Gelnhausen erklärte.

Die zunächst herbeigeeilten Bundespolizisten trennten dennoch beide, was dem Angeklagten offensichtlich missfiel. Er schubste die Beamten von sich weg und wollte sich nicht beruhigen, schlug und trat nach den Beamten und beleidigte sie mehrfach. Schließlich waren vier Polizisten sowie der Einsatz von Schlagstöcken und Pfefferspray nötig, um den Wächtersbacher zu fesseln. Zwei Polizisten wurden bei dem Einsatz leicht verletzt. Bei dem 36-Jährigen wurde später ein Alkoholwert von fast 1,9 Promille gemessen.

„Da ist ein Muster zu erkennen“, stellte Strafrichter Dr. Wolfgang Ott nach dem zweiten Auftritt des Angeklagten binnen kurzer Zeit vor Gericht fest und verurteilte ihn wegen eines tätlichen Angriffs sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung zu 180 Tagessätzen á 20 Euro und somit einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro. Darin einbezogen wurde die Verurteilung aus dem März (90 Tagessätze á 20 Euro). Richter Ott riet dem 36-Jährigen zudem, sich aufgrund seiner Neigung zu Gewalt nach übermäßigen Alkoholkonsum Hilfe zu suchen und kündigte an: „Das nächste Mal schicke ich sie ins Gefängnis.“ Das Urteil ist rechtskräftig.


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