Gelnhausen: Pfefferspray-Attacke im Lorbass

Gelnhausen
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Reizgas-Alarm im Lorbass: Weit nach Mitternacht verlassen plötzlich fluchtartig alle Gäste die Kultkneipe in Gelnhausen, der Türsteher hatte eine Pfefferspray-Ladung ins Gesicht bekommen, schnell strömte das Gas in alle Richtungen. Verursacher soll ein 25-jähriger Mann sein, der sich am Dienstag wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Gelnhausen verantworten musste.

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Dass der Angeklagte und der Türsteher vom Lorbass in der Nacht zum 21. Juli 2018 keine Freunde mehr werden, zeichnete sich schon bei ihrem ersten Aufeinandertreffen ab. Gegen 3.15 Uhr sollen sich mehrere Besucherinnen über den Angeklagten beschwert haben, weil er sie angetanzt und dabei versucht habe, sie zu berühren und zu küssen. Die Folge war ein Hausverbot, dem er sich wohl zunächst wiedersetzte. Zwei Mann beförderte ihn schließlich nach draußen, wo er schließlich mit einem dick geschwollenen Auge landete.

Ein Türsteher soll ihm einen Faustschlag versetzt haben, was der 25-Jährige auch umgehend telefonisch der Polizei meldete. Zwei Streifen trafen wenig später vor dem Lorbass ein, in der Verhandlung bestätigten mehrere Polizistinnen und Polizisten die Verletzung. Eine Strafanzeige nahmen sie allerdings nicht auf, machten stattdessen einen Alkoholtest. Das Ergebnis: 1,5 Promille, deshalb rieten ihm die Polizisten, am nächsten Tag nüchtern auf die Wache zu kommen und bei Vorlage eines Attests Anzeige zu erstatten. Die Personalien des Türstehers hatten sie vorher bereits aufgenommen. Doch der 25-Jährige fühlte sich offenbar ungerecht behandelt, kassierte für seinen Unmut schließlich einen Platzverweis und bekam auch noch seinen Autoschlüssel abgenommen, als er sich in Richtung seines Pkw machte.

Eine halbe Stunde lang war er danach verschwunden, dann soll der Angeklagte wieder vor dem Lorbass aufgetaucht sein. Beobachtet wurde er dabei von einem Gast: Von hinten sei er an den Türsteher herangetreten, habe mit dem Arm um dessen Kopf herumgegriffen und das Pfefferspray direkt in sein Gesicht besprüht. Der Augenzeuge bekam auch etwas vom Reizgas ab, eine 23-jährige aus Wächtersbach, die gerade das Lorbass mit circa zwei Promille verließ (was sich später herausstellte), kollabierte direkte vor dem Eingang. Alle drei landeten im Krankenhaus, waren aber vergleichsweise schnell wieder wohlauf.  Der Täter war danach verschwunden und wurde in jener Nacht auch nicht mehr gefunden.

In der Verhandlung schwieg der 25-Jährige zu den Vorwürfen, sein Verteidiger forderte einen Freispruch, da nur ein Zeuge ihn erkannt haben will. Strafrichter Dr. Wolfgang Ott sah dies anders: „Das war ein Akt der Selbstjustiz“, verurteilte er den Gelnhäuser wegen dreifacher gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten und blieb damit nur einen Monat unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Strafe wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, außerdem muss er 1.800 Euro ans Frauenhaus in Wächtersbach zahlen. Die angeregte Unterhaltung zwischen Verteidiger und Angeklagtem nach der Verhandlung lassen allerdings darauf schließen, dass der 25-Jährige in Berufung gehen wird.


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