Gelnhausen: Kuriose Wende bei Einbruchserie

Gelnhausen
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Schwere Vorwürfe hatte die Staatsanwaltschaft Hanau gegen einen 27-jährigen Mann aus Gelnhausen erhoben. Bei insgesamt zwölf Einbrüchen in der Barbarossastadt sollte er Schmiere gestanden und jeweils die Hälfte von der Beute bekommen haben. Die Anklage vor dem Schöffengericht im Amtsgericht Gelnhausen stützte sich auf die Angaben des Haupttäters, der seinen vermeintlichen Komplizen verpfiff. In der Verhandlung jetzt aber die Überraschung: Der 21-Jährige widerrief seine damalige Aussage.

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Die Einbrüche wurden alle zwischen dem 22. Dezember 2017 und dem 26. Februar 2018 begangen. Gleich viermal war das Café Merlin am Gelnhäuser Bahnhof das Ziel, die Beute fiel mit zweimal 300 Euro sowie Wechselgeld in den beiden anderen Fällen noch vergleichsweise hoch aus. Zweimal wurde auch die Ysenburgschule in Hailer heimgesucht, ebenso die Beruflichen Schulen und die Kindertagesstätte im Konrad-Schneider-Weg. Hier wurde jeweils nicht erbeutet.

Wie in den meisten anderen Fällen wurde sich auch an der Herzbergschule in Roth der Zugang über ein Fenster verschafft, hier wurden 100 Euro aus einer Geldkassette erbeutet. Rabiat wurde es bei einem Einbruch in eine Bäckerei im Lützelhäuser Weg: Zwei Gullideckel und ein Pflasterstein brauchte es, um eine Glasscheibe zu brechen; 30 Euro Wechselgeld wurden hier erbeutet. Vier Kameras im Gesamtwert von 400 Euro waren aus der Kindertagesstätte in der Goethestraße entwendet worden. Am lukrativsten war der Einstieg in eine Wohnung in der Jahnstraße in Hailer: Schmuck, Mobiltelefon sowie Kamera im Gesamtwert von 470 Euro wurden geklaut und dabei ein Schaden von insgesamt fast 3.000 Euro hinterlassen. Auch bei den anderen Taten wurden neben den Fenstern auch Innentüren und Einrichtungsgegenstände zerstört.

Der inzwischen 21-jährige Haupttäter gestand im Juli 2018 alle Einbrüche und sitzt nach seiner Verurteilung zu zweieinhalb Jahren Jugendstrafe seit dem in der Justizvollzugsanstalt Wiesbaden. In der Verhandlung und den Vernehmungen durch die Polizei zuvor hatte den jetzt angeklagten 27-jährigen Gelnhäuser als seinen Komplizen angegeben. Jetzt die Wende: „Er hat mit den Taten nichts zu tun“, erklärte er nun vor dem Schöffengericht, seine damaligen Angaben habe er gemacht, „weil ich Lust hatte“.

Nicht die einzige Kuriosität in diesem Fall: Der Haupttäter soll laut Angaben des Verteidigers auch noch in eine Shisha-Bar und in einen Friseurladen in Gelnhausen eingebrochen sein, was wiederum der Angeklagte den Inhabern erzählt habe. Anstatt den jungen Mann anzuzeigen, hätten diese ihn allerdings „ordentlich vermöbelt“.

Da es außer der belastenden Aussage keine weiteren Hinweise auf die Täterschaft des Angeklagten gab, wurde er vom Vorwurf des schweren Diebstahls in zwölf Fällen freigesprochen. Verurteilt wurde er aber dennoch: Im Mai und im November 2018 war er ohne Führerschein am Steuer eines Pkw erwischt worden, dafür verhängte das Schöffengericht eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen á 25 Euro und somit insgesamt 3.750 Euro, außerdem wurde eine sechsmonatige Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verhängt. Das Urteil ist rechtskräftig.


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