Hakenkreuze und "Sieg Heil": Polizist freigesprochen

Gelnhausen
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Ein Polizist ist im Amtsgericht Gelnhausen vom Vorwurf freigesprochen worden, an einem Pkw Hakenkreuze und den Schriftzug „Sieg Heil“ eingeritzt zu haben. Drei Mitarbeiter der Main-Kinzig-Kliniken hatten den Mann beschuldigt, diese Tat vorher angekündigt zu haben. Der Vorfall sollte sich auf dem Parkplatz des Schwesternwohnheimes in der Frankfurter Straße in Gelnhausen ereignet haben.



Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren sich nach den Zeugenaussagen einig, dass die angeklagte Tat nicht nachgewiesen wurde. Laut Strafrichter Dr. Wolfgang Ott seien die Angaben der drei Mitarbeiter der Main-Kinzig-Klinken „nicht nachvollziehbar, detailarm und nicht schlüssig“ gewesen. Die Männer im Alter von 22 bis 24 Jahren, alle drei Geflüchtete aus Syrien, hatten angegeben, dass der 23-jährige Angeklagte, damals noch Polizist in Ausbildung, am Abend des 9. März 2019 an einem Appartement im Schwesternwohnheim geklingelt habe und dabei zunächst einen von ihnen habe sprechen wollen. Als dann der 24-jährige Autobesitzer als Dritter hinzugekommen sei, habe er unter anderem geäußert: „Wenn ihr als Flüchtlinge in Deutschland bleiben wollt, müsst ihr euch benehmen“. Außerdem habe er dem 24-Jährigen angedroht: „Ich mach‘ dir dein Auto kaputt.“ Am nächsten Morgen habe man dann die Hakenkreuze an den Seitentüren sowie den Schriftzug „Sieg Heil“ auf der Motorhaube entdeckt. Zum angeblichen Motiv des Polizisten sagten die drei Zeugen nichts, allerdings erklärte der 24-Jährige, dessen Auto zerkratzt wurde, dass er früher sexuellen Kontakt zur Freundin des Angeklagten gehabt habe, die er aus dem Krankenhaus kenne.

Der Angeklagte hingegen bestritt dieses Aufeinandertreffen am Barbarossamarkt-Wochenende, den er an diesem Samstag mit seiner Freundin besucht habe und anschließend direkt in deren Appartement im Schwesternwohnheim gegangen sei. Streitigkeiten habe es aber in den Wochen zuvor gegeben: Nachdem beide Cannabisgeruch im Wohnheim wahrgenommen hatten, hätten sie die Drei zur Rede gestellt und die Polizei informiert, der die Tür vom Appartement aber nicht geöffnet worden sei. Seine Lebensgefährtin bestätigt den von ihm vorgetragenen Ablauf am Barbarossawochenende und den Streit zuvor, erklärte aber auch, dass beide, wie von den drei Zeugen behauptet, auch schon zum „Fifa“ spielen in der Unterkunft direkt gegenüber waren, aus der der Cannabisgeruch gekommen sein soll.

Der angeklagte Polizist war in dem Prozess auch zu seiner politischen Einstellung befragt worden: „Neutral, weder zur linken, noch zur rechten Seite“, sein Wahlverhalten habe sich bisher am politischen Tagesgeschehen orientiert, extremistische Äußerungen habe er noch nie getätigt, so seine Angaben. Zudem verwies er darauf, dass sein Vater Marokkaner sei und er somit auch einen Migrationshintergrund habe. „Ich fühle mich als Deutscher, schäme mich aber nicht dafür, dass mein Vater Marokkaner ist“, sagte der 23-Jährige in der Verhandlung im Amtsgericht Gelnhausen, in der auch zwei Polizeibeamte fleißig mitschrieben.


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