Sportbetrieb nur unter Auflagen

Gelnhausen
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Die Lockerungen der Landesregierung im Bereich der sozialen Kontakte ermöglicht es auch den Gelnhäuser Sportvereinen, den Betrieb ab 18. Mai unter Auflagen wiederaufzunehmen.

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Stefan Bechtold, Geschäftsführer der Hallen- und Veranstaltungsgesellschaft der Stadt Gelnhausen (HVG), und sein Team haben einen Maßnahmenkatalog vorgelegt, der die Wiederaufnahme des Sportbetriebs in städtischen Liegenschaften und Anlagen regelt. Nur jene Vereine, die die darin enthaltenen Voraussetzungen erfüllen können, dürfen den Sportbetrieb in den städtischen Einrichtungen wiederaufnehmen. „Die kontaktfreie Ausübung des Sports und die Einhaltung strenger Hygienevorschriften muss seitens der Vereine gewährleistet sein“, unterstreicht Stefan Bechtold.  So sei es beispielsweise unerlässlich, Sportgeräte während des Betriebs immer wieder zu desinfizieren. Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume müssten geschlossen bleiben, Toiletten würden aber geöffnet.

Gerade für die Toilettennutzung und die Einhaltung weiterer Hygienevorschriften - wie die Desinfektion von Türgriffen, Lichtschaltern, Wasserhähnen etc. - seien von den Vereinen einige auch mit personellem Aufwand verbundene Maßnahmen zu ergreifen. Der jeweilige Sportverein zeichne, so Bechtold weiter, für die Einhaltung der von der HVG geforderten Voraussetzungen sowie die Durchführung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen verantwortlich. So seien die Vereine unter anderem verpflichtet, bei jedem Training Teilnehmerlisten zu führen, um im Fall einer Ansteckung Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Die Vereine wurden bereits angeschrieben und über die Voraussetzungen, die für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs in den städtischen Einrichtungen maßgebend sind, informiert. „Diese Maßnahmen werden als Folge der neuen Hessischen Landesverordnung und nicht zur Schikane der Vereinsmitglieder eingefordert. Sie dienen dem Schutz der sporttreibenden Gruppen und letztlich dem Schutz der Bevölkerung“, unterstrich Bürgermeister Daniel Christian Glöckner. Er appellierte gleichzeitig an die Vereine, die sich zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs entschließen würden, im eigenen Interesse uneingeschränkt umzusetzen. Fragen zum Thema beantwortet Andrea Thomas unter der Telefonnummer 06051/830-182, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


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