Nach Freigabe für Vereine soll regulärer Bäderbetrieb folgen

Gelnhausen
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Die Gelnhäuser Initiative zur behutsamen, stufenweisen Öffnung der hessischen Freibäder begrüßt die Weichenstellung durch die Landesregierung, die Schwimmbäder in Hessen unter Beachtung der im Sport vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsregeln in einem allerersten Schritt ab 1. Juni für Schwimmvereine und Schwimmkurse zu öffnen.

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„Das ist ein Einstieg, um die Bäder stufenweise wieder hochzufahren und die coronabedingten Abstands- und Hygieneregeln einem Praxistest zu unterziehen“, konstatieren Julia Hott und Alexander Schopbach, die gemeinsam mit zahlreichen anderen Bürger*innen in den vergangenen Wochen am Beispiel des Barbarossafreibades in der Main-Kinzig-Kreisstadt ein Gedankenpapier zur konkreten Umsetzung einer schrittweisen Öffnung von Freibädern erarbeitet haben (wir berichteten). Es entstand unter anderem auch auf Grundlage des am 23. April 2020 fortgeschriebenen Pandemieplans Bäder der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. (DGfdB).

Die jetzt verkündete Erlaubnis für Schwimmvereine, so Hott und Schopbach weiter, dürfe unbedingt und ausschließlich als Einstieg in einen zeitnahen, regulären und der Corona-Problematik angemessenen Bäderbetrieb verstanden werden. „Da nehmen wir Bürgerinnen und Bürger Landes- und Kommunalpolitik von Gelnhausen bis Wiesbaden in die Pflicht. Wir erwarten nicht zuletzt mit Blick auf die gesundheitsfördernden und sozialen Funktionen der Freibäder, dass die Landesregierung ihre von Innenminister Peter Beuth angekündigte Entscheidung, Mitte Juni über eine generelle Öffnung der Freibäder unter entsprechenden Auflagen zu befinden, im Sinne all derer trifft, die auf gesundheitsfördernde Bewegung im Wasser angewiesen sind“, fordern Hott und Schopbach. Beispielhaft führen sie Reha- und Physio-Patienten mit Gelenk- und Knochenerkrankungen, Absolventen von Gesundheits- und Aquafitness-Kursen, übergewichtige Menschen sowie Seniorinnen und Senioren an. Zudem erinnern sie an all jene Bürger und Familien mit kleinerem Budget, für die Freibäder und Badeseen im Sommer – und gerade jetzt angesichts der Corona-Einschränkungen – die einzige Freizeitalternative darstellen. „Die Verantwortung gegenüber diesen Menschen in der aktuellen Zeit ist in unseren Augen eine Verpflichtung für die Städte und Gemeinden, die Öffnung der Freibäder nicht alleine von haushalterischen Erwägungen abhängig zu machen“, betonen die beiden Gelnhäuser. Die Landesregierung ist deshalb nach Meinung von Hott und Schopbach gut beraten, ihre für Mitte Juni geplante Entscheidung pro Freibad-Öffnungen früher zu treffen und den Trägern somit schnellstmöglich Planungssicherheit zu geben.

Von den hessischen Kommunen als Freibad-Trägern fordert die Initiative jetzt ein entschlossenes Handeln: „Gechlortes Wasser ist kein Virusträger, ein coronaeingeschränkter Betrieb erfolgreich machbar, wie die Beispiele aus den Bundesländern zeigen, in denen die Freibäder bereits geöffnet haben. Die soziale und gesundheitsfördernde Funktion der Bäder ist zudem unbestritten“. Auch deshalb sei es nicht nachvollziehbar, dass sich manche Städte wie Frankfurt proaktiv auf die Freibad-Öffnung vorbereiten und das auch kommunizieren, während andere Kommunen, beispielsweise im Main-Kinzig-Kreis, verhalten agieren oder gar eine Öffnung in diesem Jahr kategorisch ausschließen. „Uns geht es um eine umsichtige und stufenweise Vorgehensweise, die jederzeit den aktuellen Gegebenheiten angepasst wird. In Anlehnung an die Öffnungen von Schulen, Kitas und vielen Freizeiteinrichtungen erwarten wir auch hier sinnvolle Lösungen. Natürlich stehen die coronabedingten Grundregeln wie Abstand und Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz im absoluten Fokus“.

Gerade die ersten Erfahrungen aus Bundesländern, in denen Freibäder bereits behutsam geöffnet haben, bestätigen die Gelnhäuser in ihrer Einschätzung: Abstandsregelungen im Eingangsbereich, eine genaue Zählung der ein- und austretenden Badegäste, Sperrungen von Springtürmen und Rutschen, regelmäßige Reinigungen aller Griffbereiche und konsequente Kontrollen der verfügten Maßnahmen sind zielführend. Badegäste verhalten sich rücksichtsvoll und befolgen sämtliche Regeln. „Hier zeigt sich deutlich der Gedanke der Eigenverantwortung, von dem alle Lockerungen nach dem Shutdown getragen sein müssen: Wer sie nutzt, trägt für sich und andere Verantwortung und verhält sich entsprechend. Wer das Freibad in Coronazeiten nicht besuchten möchte, bleibt eben zu Hause“, so Hott und Schopbach.

Abschließend bringt die Gelnhäuser Initiative zur schrittweisen Öffnung der Freibäder ihr Gedankenpapier noch einmal auf den Punkt: „In der ersten Öffnungsstufe könnten die Wassersportvereine, Physio-, Reha-, Gesundheits-und Aquafitnessangebote in eine Testphase gehen. Nach Bewährung könnte die allgemeine Freigabe unter strikten Hygienerichtlinien und Regeln zum Infektionsschutz erfolgen, wobei soziale und gesundheitliche Kriterien bei der Priorisierung weiterer Besuchergruppen und Regelungen ihres Zugangs an erster Stelle stehen sollten. Hier haben aus unserer Sicht Familien und Ortsbürger Priorität. Zudem ist bei entsprechenden Kapazitäten des Außengeländes auch an die örtlichen Sportvereine zu denken (Handball, Volleyball etc.), die in den Sommermonaten Außengelände und Becken nutzen. Von großer Bedeutung ist für uns zudem das Frühschwimmen der Risikogruppe ‚Ältere Bevölkerung (60+)‘, das mit Hilfe entsprechender Zugangsbeschränkungen unbedingt sichergestellt werden sollte, da es für diese Besuchergruppe ein sinnvolles, risikoarmes Gesundheits-und Freizeitangebot im weiteren Verlauf der Pandemie darstellt.“


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