Nutzung der Trauerhallen wieder möglich

Gelnhausen
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Ab dem 2.Juni 2020 ist es wieder möglich, die Trauerhallen auf den Friedhöfen der Barbarossastadt für Trauerfeiern zu nutzen.

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Die Teilnehmerzahl in den Trauerhallen ist aber aufgrund der einzuhaltenden Mindestabstände begrenzt. Die Teilnehmerzahlen sind (inklusive Bestatter und Pfarrer/in) wie folgt beschränkt: Trauerhalle Gelnhausen: 21 Personen; Haitz: 30 Personen; Höchst: 20 Personen; Waldfriedhof Hailer/Meerholz: 13 Personen; Trauerhalle Hailer: 22 Personen; Trauerhalle Meerholz: 20 Personen; Trauerhalle Roth: 40 Personen.

Die Friedhofverwaltung bittet darum, die Teilnehmerzahl im Freien so gering wie möglich zu halten. Die Teilnehmerbegrenzungen in den Trauerhallen müssen eingehalten werden, ebenso wie die Abstands- und Hygieneregeln. Zudem muss eine Anwesenheitsliste aller Teilnehmer*innen angelegt werden. Die Toilettenanlagen auf den Friedhöfen sind nur während Trauerfeiern und Beerdigungen geöffnet. Weitere Informationen unter www.gelnhausen.de Für weitere Rückfragen steht das Team der Friedhofsverwaltung der Stadt Gelnhausen unter der Telefonnummer 06051/830-304 zur Verfügung.


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