Eingeschränkter Regelbetrieb in Kitas

Gelnhausen
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Im Rahmen eines eingeschränkten Regelbetriebs wird die Tagesbetreuung von Kindern in den Kindertagesstätten der Stadt Gelnhausen und im Kinderhort der Ysenburgschule ab Mittwoch, 3. Juni 2020, erweitert.

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„Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ohne Betreuungsmöglichkeiten in einer Kita oder Schulbetreuung, ist mehr als nur eine Herausforderung. Das Land Hessen gibt uns nun aber die Möglichkeit, einen eingeschränkten Regelbetrieb in Kitas und dem Hort an der Ysenburgschule anbieten zu können. Uns ist bewusst, dass wir damit noch viele Schritte vom Regelbetrieb entfernt sind“, so Bürgermeister Daniel Christian Glöckner. „Unsere Teams in den Kindertagesstätten freuen sich auf über 440 zu betreuende Mädchen und Jungen und sind gut auf die besonderen Herausforderungen in dieser schwierigen Zeit vorbereitet“, ergänzt Heike Schmidt, Abteilungsleiterin Kinderbetreuung, Familie und Seniorenarbeit.

Das Betretungsverbot für die Kitas nach den Maßgaben des Infektionsschutzgesetzes gilt weiterhin, auch der eingeschränkte Regelbetrieb ist eine Notbetreuung. Familien, in denen ein Elternteil einem in der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus definierten Beruf nachgeht und der andere Elternteil ebenfalls berufstätig ist, haben nach wie vor Anspruch auf die Notbetreuung. Ebenso Kinder berufstätiger und studierender Alleinerziehender und auch diejenigen, deren Betreuung in einer Kindertageseinrichtung aufgrund einer Entscheidung des zuständigen Jugendamts zur Sicherung des Kindeswohls dringend erforderlich ist. Zudem gilt eine Härtefallregelung für diejenigen Familien, für die der Wegfall des Betreuungsangebots in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung eine besondere Härte im Alltag darstellt. Auch Kinder mit Behinderung dürfen wieder in die Notbetreuung. Die weiteren freien Plätze werden von der Stadt Gelnhausen gemäß den Empfehlungen des Main-Kinzig-Kreises und gegebenenfalls in Absprache mit dem Jugendamt vergeben. Näheres unter www.soziales.hessen.de Dort ist auch eine aktuelle Liste der berechtigten Berufsgruppen hinterlegt.

„Mit Besonnenheit und Umsicht werden wir die kommende Zeit gut überstehen. Und wir hoffen, dann auch irgendwann den eingeschränkten Regelbetrieb wieder in einen Regelbetrieb ändern zu dürfen“, so der Rathauschef. Der Gesamtelternbeirat ist über die neuen Regelungen unterrichtet und die Eltern wurden bereits angeschrieben und ebenfalls informiert.


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