Aufruf zum Lübcke-Mord: Verfahren in Gelnhausen eingestellt

Gelnhausen
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Das Verfahren gegen einen 71-jährigen Mann, der im Internet Hasskommentare veröffentlicht haben soll, wurde im Amtsgericht Gelnhausen eingestellt. Dem Rentner war vorgeworfen worden, bereits im Jahr 2015 in einer Online-Gruppe zur Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke aufgerufen zu haben, der im Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen erschossen wurde.

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Der Prozess gegen die mutmaßlichen Mörder von Lübcke läuft derzeit am Oberlandesgericht Frankfurt, am Dienstag war der dritte Verhandlungstag anberaumt.

Der 71-jährige Angeklagte im Amtsgericht Gelnhausen hatte am ersten Verhandlungstag keine Angaben zu den Vorwürfen gemacht. Das Verfahren war von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt eingeleitet worden, nachdem Ermittler auf zwei Kommentare gestoßen waren und bei einer Hausdurchsuchung auf dem Dachboden den Computer gefunden haben wollten, von denen diese abgegeben worden sein sollen. Im Internet zu lesen waren unter anderem folgende Zeilen: „Der gehört auf der Stelle abgeknallt“ und „Den Fettsack müsste man mit Knüppeln aus dem Land jagen“. Anlass für die Kommentare waren vermutlich Äußerungen von Lübcke bei einer Bürgerversammlung zur Unterbringung von Geflüchteten im Jahr 2015 im nordhessischen Lohfelden.

Der erste Verhandlungstag Mitte Juni im Amtsgericht Gelnhausen war nach der Zeugenaussage einer Polizeibeamtin vertagt worden, die für Dienstag, 30. Juni, angesetzte Fortsetzung fand jetzt nicht mehr statt. Generalstaatsanwaltschaft und Verteidigung hatten sich zuvor darauf geeinigt, den Indizienprozess wegen den Aufrufen zu einer Straftat nicht weiterzuführen und das Verfahren einzustellen. Das Strafgericht in Gelnhausen hatte dem zugestimmt. Der 71-jährige Angeklagte erklärte sich im Gegenzug bereit, 300 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen.


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