Freiwilliger Polizeidienst: Präsenz zeigen und Wogen glätten

Gelnhausen
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Es ist kein einfaches, aber ein sehr wichtiges Ehrenamt: Die Helferinnen und Helfer des Freiwilligen Polizeidienstes unterstützen die Polizei und die kommunalen Ordnungsbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

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Sie stärken durch ihre Präsenz das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger und setzen auf deeskalierende Gesprächsführung. Dafür durchlaufen sie eine 50 Stunden umfassende Ausbildung, in Fortbildungen wird das Wissen vertieft und Kompetenzen werden gefördert. Im Bereich Freiwilliger Polizeidienst kooperiert die Stadt Gelnhausen mit Linsengericht und Freigericht. In Gelnhausen werden ab sofort Bewerberinnen und Bewerber für diese Aufgabe gesucht.

Freiwillige Polizeihelfer unterstützen mit ihrem ehrenamtlichen Engagement die Polizei und die Kommunen. Der Einsatz des Freiwilligen Polizeidienstes dient dem Ziel, die objektive und subjektive Sicherheitslage im Bereich der Kommunen weiter zu verbessern. Das erreichen die Freiwilligen Polizeihelfer durch das Zeigen von Präsenz, vorbeugende Gespräche mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie durch das Beobachten und Melden von Vorgängen, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffen. Verwendungs- und Einsatzmöglichkeiten des Freiwilligen Polizeidienstes in Gelnhausen sind beispielsweise Großveranstaltungen und Streifengänge in den Abend- und Nachtstunden. Dabei sollen die Freiwilligen Polizeihelfer auch die Einhaltung der Corona-Regeln im Auge behalten.

Bewerberinnen und Bewerber sollten mindestens 18 und höchstens 65 Jahre alt sowie gesundheitlich in der Lage sein, die ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Sie sollten über einen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. „Die Bewerber sollten nach ihrer Gesamtpersönlichkeit geeignet erscheinen, die Aufgaben des Freiwilligen Polizeidienstes zu erfüllen, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten und nicht zu einer Freiheits- oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt worden sein“, nennt Ordnungsamtsleiter Bastian Metzler weitere Voraussetzungen.

Die Freiwilligen Polizeihelfer erhalten eine praktische und theoretische Ausbildung von mindestens 50 Stunden. Für ihre ehrenamtliche Tätigkeit bekommen sie eine Aufwandsentschädigung. Sie werden durch die Aushändigung einer Urkunde in den Freiwilligen Polizeidienst aufgenommen und stehen dann zum Land Hessen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen erhalten Interessierte beim Ordnungsamt der Stadt Gelnhausen, Rathaus, Obermarkt 7, Telefon 06051-830 150; oder E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


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