„Glöckner beherrscht sein Handwerkzeug nicht“

Gelnhausen
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Mit den Stimmen aller in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen, SPD, CDU, BG, Grüne und FDP, vom 30. September 2020 wurde dem Magistrat der Auftrag erteilt, zu prüfen, inwieweit die Stellungnahmen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes zum Komplex Baugebiet Mittlauer Weg veröffentlicht werden sollen.

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Außerdem wurde beschlossen, dass den Stadtverordneten beide Stellungnahmen vorzulegen sind. Gegen diesen Beschluss hat Bürgermeister Daniel Glöckner (FDP) Widerspruch eingelegt. Die Stadtverordnetenversammlung hat daraufhin den Beschluss in der Sitzung am 4.11.2020 wiederum einstimmig bestätigt. "Gegen diesen Beschluss wendet sich der Bürgermeister mit einer Beanstandung. Diese Beanstandung war allerdings mit einer fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Statt der dagegen möglichen Anfechtungsklage enthielt die Verfügung des Bürgermeisters die Belehrung, dass Widerspruch möglich sei. Diese Rechtsbehelfsbelehrung ist eindeutig falsch, was uns der Hessische Städte- und Gemeindebund jetzt auch bestätigt hat", erklären die Stadtverordneten Frank Bayer, Petra Schott-Pfeifer (CDU) Bodo Delhey, Jochen Zahn (BG) und Uwe Leinhaas (Grüne).

„Dies hat zwar zunächst nur zur Folge, dass die Klage gegen die Beanstandung nicht innerhalb eines Monats, sondern binnen eines Jahres zu erheben ist. Erschreckend daran ist aber, dass Glöckner offenbar sein Handwerkszeug nicht beherrscht. Solche Verwaltungsvorgänge ordentlich abzuarbeiten, gehört zum kleinen „Verwaltungs-Einmaleins“ des Bürgermeisters. Wenn er schon an der Einhaltung von solchen einfachen Formalien scheitert, stellt sich die Frage, wie er komplexe Vorgänge in den Griff kriegen will. Dass die Stadtverordnetenvorsteherin dieses eklatante Versagen des Verwaltungschefs unter den Hinweis auf die Außenwirkung offenbar nur in einer nicht-öffentlichen Präsidiumssitzung erörtern will, löst Befremden aus. Wir sind der Meinung, dass der Bürger ein Recht auf transparentes Verwaltungshandeln hat. Das beinhaltet auch, dass Fehler der Rathausspitze öffentlich diskutiert werden müssen,“ kritisiert Schott-Pfeifer.

Da der Bürgermeister offenbar nicht gewillt sei, endlich die Veröffentlichung der rechtlichen Expertise des Hessischen Städte und Gemeindebundes, an der ein hohes öffentliches Interesse bestehe, zu veranlassen, bleibe nur der Weg der Klage, so die Parteienvertreter weiter. „Wir werden die Erhebung dieser Klage in der Stadtverordnetenversammlung beantragen. Es ist nicht hinnehmen, dass diese Angelegenheit ständig weiter verzögert wird. Es scheint so zu sein, dass die Rathausspitze den Kopf in den Sand steckt und hofft, dass sie mit dieser Blockadehaltung eine weitere Aufklärung bis zur Kommunalwahl verhindert", merken die fünf Stadtverordneten an.

„Die von dem Bürgermeister geltend gemachten Einwände greifen nach unserer Auffassung nicht durch. Sie sind vielmehr nur vorgeschoben, um seine Blockadehaltung gegenüber dem berechtigten Aufklärungsinteresse der Stadtverordneten und der Bürgerschaft zu rechtfertigen. Der von dem Bürgermeister geltend gemachte Verstoß gegen das Mündlichkeitsprinzip liegt nicht vor. Dem Mündlichkeitsprinzip unterliegen nur die Verhandlungen der Stadtverordneten. Hier geht es allerdings im Ergebnis um etwas völlig anderes, nämlich um den Vollzug einer Entscheidung der Stadtverordneten. Für diesen gilt Mündlichkeitsprinzip nicht. Mit der Veröffentlichung des Inhalts der Stellungnahme soll nicht nur dem Anspruch auf Unterrichtung der Öffentlichkeit Rechnung getragen werden. Vielmehr sollen alle Stadtverordneten die Gelegenheit erhalten, sich mit der komplexen Rechtsmaterie eingehend auseinanderzusetzen. Dies ist insbesondere deshalb wichtig, weil die Stadtverordneten eine Entscheidung darüber treffen müssen, in welcher Weise ein rechtmäßiger Zustand im Baugebiet Mittlauer Weg hergestellt werden kann. Nach unserem Verständnis ist es das Recht und die Pflicht eines jeden Stadtverordneten, sich mit den in der Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebundes diskutierten Pflichtverletzungen des ehemaligen Bürgermeisters Stolz und in der Folge des jetzigen Bürgermeisters sowie von Bediensteten der Stadt auseinanderzusetzen“, erläutern Frank Bayer, Petra Schott-Pfeifer, Bodo Delhey, Jochen Zahn und Uwe Leinhaas.

„Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass das Mündlichkeitsprinzip nur bedeutet, dass Vorlagen auch mündlich vorgetragen werden können. Es verbietet aber keineswegs schriftliche Vorlagen. Diese sind vielmehr die Regel. Konsequent zu Ende gedacht, würde die Argumentation des Bürgermeisters bedeuten, dass er mit jeder schriftlichen Vorlage das Gesetz verletzt. Es steht außer Frage, dass dies nicht der Fall ist“, schließt Schott-Pfeifer.


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