Vater zahlt nicht: Kein Urteil wegen Verfahrenshindernis

Gelnhausen

Und wieder musste sich ein unterhaltspflichtiger Vater vor Gericht verantworten, weil er nicht für sein Kind zahlt.

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Diesmal saß ein inzwischen in Frankfurt lebender Mann auf der Anklagebank des Amtsgerichts Gelnhausen, weil er in den vergangenen Jahren für seinen bei der Mutter in Gelnhausen lebenden Sohn nicht gezahlt hat. Allerdings hatte der 41-Jährige Glück: Für den angeklagten Zeitraum vom Oktober 2008 bis Mai 2009 war er bereits wegen Verletzung der Unterhaltspflicht verurteilt worden. Damit bestand ein so genanntes Verfahrenshindernis, weil eine erneute Verurteilung wegen dergleichen Sache nicht möglich ist. Das Gericht hat daher ein Einstellungsurteil erlassen.

An der Tat an sich änderte dies allerdings nichts: Lediglich 58 Euro hatte der Vater an die Mutter seines inzwischen jugendlichen Kindes bezahlt, viel zu wenig. Dabei ist der Angeklagte viel rumgekommen, arbeitete als Deutschlehrer in China und sogar bei der Bollywood-Filmindustrie in Indien. Allerdings hat er bei seinen Reisen rund um die Welt offenbar vergessen, dass er in Deutschland zwei Kinder hat. Wegen der ausbleibenden Zahlungen war er daher bereits zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Dies rettet ihn jetzt vor einer weiteren Verurteilung.

„Sie brauchen nicht glauben, dass die Sache jetzt ab gefrühstückt ist“, stellte Richterin Petra Ockert unmissverständlich klar. Denn die Staatsanwaltschaft wird nun prüfen, ob weitere Ermittlungen aufgenommen werden müssen. Das jüngste Urteil wurde im August 2009 rechtskräftig, für alle was danach passiert ist, kann der 41-Jährige noch zur Rechenschaft gezogen werden. „Das sind die einzigen Schulden, für die man ins Gefängnis gehen kann“, zeigte Ockert dem Angeklagten mögliche Konsequenzen seiner ausbleibenden Unterhaltszahlungen auf. Nach eigenen Angaben will der Angeklagte in Zukunft allerdings zahlen, der genaue Betrag werde derzeit ermittelt. Das Gericht riet ihm, bereits jetzt mit höheren Zahlungen zu beginnen und nicht auf eine Berechnung des Jugendamtes zu warten. Solange er nämlich nicht angemessen zahlt, läuft die Zeit für eine erneute Strafverfolgung weiter.


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